W.A.F. LogoSeminare

Abmahnung rechtswirksam?

A
anonym
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

einem AN wurde eine Abmahnung ausgesprochen aus folgendem Grund:

  • er verkaufte zwei Verträge (Telekommunikation), welche nicht kombinierbar sind.

Die Folge könnte sein, dass der Kunde irgendwann mehr zahlt, als vorgerechnet wurde. Da ein Bonus einbezogen wurde, der in diesem Fall irgendwann herausfällt - spätestens dann, wenn auffällt, dass diese beiden Verträge in Kombination nicht berechtigt dazu sind.

Ist denn die Tatsache ein Grund für eine Abmahnung?

1.19104

Community-Antworten (4)

B
BRStefan

28.10.2015 um 13:52 Uhr

Hallo!

Mir stellt sich die Frage, ob der AN mit Vorsatz gehandelt hat, um eine Prämie zu erhalten oder es einfach nicht besser wusste.

Bei Vorsatz stimme ich eine Abmahung zu. Bei einem Versehen nicht.

F
Fragenmann

28.10.2015 um 13:53 Uhr

Und der Chef, bzw der Abmahnende möchte das jetzt nicht klar stellen? Du schreibst "wenn auffällt". Kann der Mitarbeiter nicht einfach den Kunden anrufen und das glatt bügeln? Also wenn es ein Versehen war, muss man das doch wieder hinbiegen können. Es kann sich ja auch nicht um Riesensummen drehen.

G
gironimo

28.10.2015 um 15:06 Uhr

Die Frage die sich der BR stellen sollte ist, war der Kollege hinreichen geschult (Verkaufstraining u.s.w.)

Ich würde die Abmahnung zum Anlass nehmen, mit dem AG darüber zu diskutieren, ob er denn das nötige getan hat. Abmahnen ist vielleicht nicht der richtiger Weg, wenn man erfolgreiche Verkäufer haben will.

A
anonym

28.10.2015 um 15:33 Uhr

Ausgangslage war ein Disput mit dem direkten Vorgesetzten. Dieser äußerte: "Ich werde suchen und was finden, damit ich dich fertig machen kann"

Dieser kontrollierte im Nachhinein sämtliche Aufträge des Mitarbeiters. Dabei hat er das entdeckt - der MA beteuert, dass es ein Versehen war auf Grund der Vielfalt was das Portfolio zu bieten hat.

Unseren Mitarbeitern im Gebiet steht aber immer eine Matrix eine zur Verfügung, wo man im Zweifelsfall nachlesen kann, welche Produkte man in Kombination verkaufen kann.

Der Mitarbeiter durfte Stellung beziehen - hat es so geschildert und ihm wurde gesagt, dass er per Mail eine Ermahnung und keine Abmahnung erhält. 2 Wochen später hatte er dann statt einer Ermahnung eine Abmahnung via Einschreiben im Briefkasten.

Ihre Antwort