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Beratungsgespräche zur betriebl. Altervorsorge während der Arbeitszeit

B
BRHansPeter
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns finden bald Beratungsgespräche zur betrieblichen Altersvorsorge statt. Die teilnehmenden Mitarbeiter sollen für die Dauer des Gespräches ausstempeln, d.h. es wird nicht als Arbeitszeit angerechnet.

Wie können wir hier vorgehen?

Viele Grüße

Hans Peter

3.921015

Community-Antworten (15)

D
Dezibel

28.10.2015 um 10:28 Uhr

Macht doch eine Betriebsversammlung. Einer der Tagesordnungspunkte: Grundsätzliche Informationen zur betrieblichen Altersversorgung mit Beispielrechnungen. Dabei dürfte das wichtigste rüberkommen ...

B
BRHansPeter

28.10.2015 um 10:35 Uhr

es ist die Vorstellung eines neuen Rechenmodells, an dem nicht alle Mitarbeiter teilnehmen, nur diejenigen, die sich dafür interessiert haben. Eine BRV hilft uns da aktuell leider nicht weiter.

G
gironimo

28.10.2015 um 10:46 Uhr

Dann macht doch Abteilungsversammlungen (da könnt Ihr doch Arbeitnehmergruppen selbst definieren.

Also die, die besonders von einem vom BR favorisierten Modell betroffen sind, und die, die allgemeine Informationen zur Altersvorsorge erhalten usw.

D
Dezibel

28.10.2015 um 10:54 Uhr

Keine Ahnung, was eine BRV in diesem Zusammenhang heißen soll. Ich sprach von einer BV. Und gerade, weil es nur wenige sind, die sich dafür entschlossen haben, sehe ich, dass in der Mannschaft Wissen fehlt. Die, die sich schon entschlossen haben, wissen Bescheid. Ihr wollt aber Viele erreichen. Wir hatten es in einer BV vorgestellt und der Zustrom war anschließend enorm.

P
Pickel

28.10.2015 um 10:59 Uhr

Die Vorschläge von Dezibel und Moreno sind wenig durchdacht.

Hintergrund dieser Beratung ist immer die tatsächliche individuelle Besprechnung der Zahlungen und des daraus ergebenden Rentenbetrages. Eine Betriebsversammlung ist dazu schlicht ungeeignet.

B
BRHansPeter

28.10.2015 um 11:06 Uhr

Danke für eure Antworten. Es geht nun aber rein um die Arbeitszeit die hier nicht angerechnet wird, habt ihr hier Verweise auf ähnliche Fälle?

D
Dezibel

28.10.2015 um 11:07 Uhr

@Pickel: Wenn keine Ahnung hast, halt den Mund.

Die Praxis hat bewiesen, dass man erst einmal das Modell verstehen muss, um anschließend an Modellrechnungen etwas nachzuvollziehen. Wenn ich nicht weiß, worum es eigentlich geht, kann ich rechnen, wie ich will, da kommt keine Rente bei raus! Und alle, die dir irgendetwas versprechen, legen sich NICHT auf eine Summe fest, da auch ihre Glaskugeln schlecht in die Zukunft sehen. Der nächste Bankenkrach und schwups kannst Du deine Rente in der Wüste abholen.

D
Dezibel

28.10.2015 um 11:10 Uhr

Wenn einer wirklich genau ausgerechnet haben will, was ihn erwartet, dann ist das seine Privatsache. Ich bin der Meinung, dass dafür keine Arbeitszeit aufgewendet werden soll. Alles andere: s. Oben

P
Pickel

28.10.2015 um 11:43 Uhr

Dezibel, du bist hier leider der ahnungslose.

Die Beratergespräche werden fast immer von Außenstehenden Rentenberatern gemacht mit dem Ziel, einen Abschluss zu erzielen. Eine von dir vorgeschlagene allegemene Infoveranstaltung kann zwar helfen, ersetzt aber aus o.g. Gründen niemals das Beratungsgespräch. Somit ist dein Hinweis, anstelle des Beratungsgespräches einfach eine BV anzusetzen haarsträubender Unfug.

D
Dezibel

28.10.2015 um 12:04 Uhr

Pickel, Du bist raus! Du solltest erst lesen, dann Unfung schreiben. (Schönes Wortspiel)

...betrieblichen Altersvorsorge ... Wer da die Beratung macht, ist mir wurscht. Um das Modell allen klar zu machen, ist eine BV optimal, da Arbeitszeit und alle dürfen sich das reinziehen. In der Pflicht ist letztendlich erst einmal der Betrieb. Ansonsten kann ich ja gleich zu so einem Versicherungsfuzzi gehen ...

Und es geht vorrangig darum, welchen Anteil denn der Betrieb leistet. Das kann eine ganze Menge sein, bis zu günstigen Festzinsen über viele Jahre. Wie er das macht, ist wiederum wurscht. Und das meinte ich damit, das Modell verstehen, die Vorteile/Nachteile sehen, ohne die genaue Mark zu kennen. Was dann privat vorgerechnet wir -- da ist keiner mehr mit dabei. Oder es gibt feste Rechenbeispiele, wie das bei uns war, da konnte jeder selbst den Taschenrechner nehmen.

M
Moreno

28.10.2015 um 13:17 Uhr

,,Die Vorschläge von Dezibel und Moreno sind wenig durchdacht''

@Pickel wo findest Du denn einen Beitrag von mir?????

P
Pickel

28.10.2015 um 13:28 Uhr

Dezibel - alles schön und gut - aber BeratungsGESPRÄCHE wie in der Ausgangsfrage sind tatsächlich was ganz anderes als die von dir angesprochenen BeratungsINFORMATIONSVERANSTALTUNGEN.

Diese Gespräche sind unverzichtbar und können nicht wie von dir vorgeschlagen durch eine BV ersetzt werden. Ganz egal, wie du dich hier windest.

Moreno - sorry, Gironimo wars... Macht der Gewohnheit ;-)

R
rolfo

28.10.2015 um 14:14 Uhr

Wenn es nicht zuviele sind, wie wärs denn wenn ihr die Beratung in der BR-Sprechstunde durchzieht`

S
stehipp

28.10.2015 um 17:47 Uhr

Ich denke, die Einzelberatungen, und die sollten auf alle Fälle sein, sind nicht Arbeitszeit. Somit kann der Arbeitgeber verlangen, dass ihr ausstempelt.

Vielleicht könnt ihr ja euren Arbeitsgeber überzeugen, dass er es während der Arbeitszeit zuläßt. Jenachdem wie euer Modell gestalltet ist, spart sich der AG hier auch Personalkosten (Sozialversicherungsbeiträge). Zudem schafft er Mitarbeiterzufriedenheit und Bindung durch das Angebot. Das sollte ihm doch ein paar Minuten Beratung wert sein.

H
Hoppel

29.10.2015 um 09:36 Uhr

@ BRHansPeter

Wir haben es so geregelt (Vollkonti Schichtbetrieb): Die Info Veranstaltungen werden durch ein externes Unternehmen über einen Zeitraum von 4 Wochen täglich zu drei Startterminen angeboten. Die KollegInnen müssen sich für die VA in einem Terminplaner eintragen, da Teilnehmerzahl pro VA begrenzt ist. Ergänzend dazu ist im jeweiligen Bereich darauf zu achten, dass der Betrieb aufrecht erhalten werden kann. Mit dieser Planung können grundsätzlich alle AN persönlich erreicht bzw. informiert werden. Für die Ausnahmen "Abwesenheit wegen AU etc." stehen schriftliche Informationen zur Verfügung. Nach dieser Info VA kann sich jeder für ein persönliches Beratungsgespräch entscheiden. Diese Termine sind zeitlich jeweils streng limitiert, um die Abwesenheiten vom Arbeitsplatz zuverlässig einplanen zu können. Ggf. muss dann ein zweiter oder auch dritter Termin ausgemacht werden. Die Termine werden durch die externen Rentenberater vergeben. Finden diese während der Arbeitszeit statt, wird bezahlt freigestellt, da der AG bei unserem Modell ein hohes Interesse an einer höchstmöglichen Inanspruchnahme hat. Finden die Gespräche in der Freizeit statt, erfolgt aber keine Zeitgutschrift! Zu jedem dieser Termine können z.B. Ehe-/Lebenspartner mitgebracht werden.

Entscheidend ist, dass unserem AG an einer möglichst hohen Durchdringung gelegen ist! Mit "ein paar Minuten" ist es aber definitiv nicht getan!

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