Erstellt am 27.10.2015 um 21:39 Uhr von moreno
Natürlich einen neuen Vorsitzenden wählen! Aber dann muss auch einer bereit sein das Amt zu übernehmen :-)
Erstellt am 28.10.2015 um 07:23 Uhr von Erbsenzähler
Wurden Gründe gesagt, warum die Sitzungen abgesagt worden sind?
Liegen denn dringende Punkte an?
Ich musste auch schon mal Sitzungen absagen, weil wir nicht genug Personen zusammen bekommen haben (Urlaub, Seminare und Krankheit + nicht genug Ersatzmitglieder). Aber dann gab es in der Woche danach einen neuen Termin, wenn es dringende Angelegenheiten gab.
Erstellt am 28.10.2015 um 07:42 Uhr von gironimo
Wie oft Ihr Sitzungen macht (jede Woche, alle zwei Wochen .....) beschließt der BR mehrheitlich. Und dann muss der BRV sich auch daran halten. Ausfälle dürften dann nur der absolute Einzelfall sein. Jedenfalls ist es kein Grund die Sitzung ausfallen zu lassen, nur weil der BRV selbst verhindert ist.
Aber wenn Ihr ansonsten auch Probleme mit dem BRV habt, ist ein Wechsel wohl der bessere Weg (wenn die Mehrheit der BRs so denkt).
Erstellt am 28.10.2015 um 10:31 Uhr von BRHandel
Hallo miteinander. Das Problem mit unserem Betriebsrat ist das von uns fünf Mitgliedern 3 gekaufte sind somit liegen die die wirklich etwas bewegen wollen immer in der Unterzahl und die 3 gekauften blockieren alles. Die erste Verschiebung begründete er mit unaufschiebbaren Terminen zweier Mitglieder. Diese zwei Mitglieder waren er und eine seiner Angestellten. Wir haben allerdings immer genug Nachrücker um trotz allem eine Sitzung stattfinden zu lassen. Er möchte allerdings nicht das in seiner Abwesenheit eine Sitzung stattfindet. Diesmal sagte er die Sitzung ab weil wohl laut ihm keine aktuellen Probleme vorliegen. Was vollkommen falsch ist denn mir liegen aktuell einige Mitarbeiter Beschwerden vor und Themen der letzten Sitzung sind auch noch nicht beendet. Ich wäre jederzeit bereit seinen Posten zu übernehmen. Nur leider liegt die Mehrheit des Betriebsrates auf der gekauften Seite. Mir wird nichts anderes übrig bleiben als mit einer Liste seiner Verfehlungen zum Arbeitsgericht zu gehen und ihn absägen zu lassen. oder wie seht ihr das?
Erstellt am 28.10.2015 um 12:13 Uhr von Challenger
Tach auch BRHandel,
wie ist denn die Meinung der Ersatzmitglieder ? Gibt es da die Möglichkeit eine andere Mehrheit
hinzukriegen ? Wenn der BRV "verhindert" ist,rückt kraft Gesetzes das nächste Ersatzmitglied
automatisch an dessen Stelle nach.Wenn dieses EMG auch auf Euerer Seite ist, dann beantragt Ihr beim St.BRV nach §29 Abs.3 BetrVG eine BR-Sitzung anzuberaumen mit den Tagesordnungspunkten :
1.) Beratung mit anschließender Beschlußfassung über den Rücktritt des Betriebsrates
2.) Beratung mit anschließender Beschlußfassung über die Wahl eines Wahlvorstandes
zur Neuwahl eines Betriebsrates nach § 13 Abs.2 Nr.3 BetrVG.
Idial wäre natürlich,wenn der BRV und Stellvertreter gleichzeitig durch Abwesenheit glänzen
würden. In diesem Fall hättet Ihr ein Selbstzusammentretungsrecht.
Erstellt am 28.10.2015 um 13:15 Uhr von tatekuru
hallo brhandel,
...man könnte dann aber auch den BRV abwählen und einen neuen einsetzen.
...dann würde ich gerne mal die gesichter der "gekauften" sehen.
Erstellt am 28.10.2015 um 18:42 Uhr von moreno
Tut mir leid aber ein blöderen Vorschlag hab ich selten gehört! Aber die Gesichter würd ich auch gern sehen :-) Ne wenn die Mehrheit halt für den BRV sind muss man in der Opposition leben.
Erstellt am 28.10.2015 um 21:29 Uhr von BRHandel
Habe ich das richtig verstanden das hier der Vorschlag kam wir sollen den ganzen Betriebsrat per Beschluß abwählen und neu wählen? Es soll ja nur der BRV weg. Mir wurde von einem Verdi Mitarbeiter gesagt einen BRV bekommt man nur mit einer langen Liste der Verfehlungen per Arbeitsgericht weg. Hier wird mir gesagt wir können ihn per Beschluss abwählen. Wie denn nun? Wenn ich in Abwesenheit des
BRV einen Nachrücker dazu hole dann steht er auf unserer Seite. Dann wären wir in der Mehrzahl. Es ginge schneller und einfacher wenn wir dazu nicht vor Gericht müssten.
Erstellt am 29.10.2015 um 10:01 Uhr von fantil
Der BRV wird innerhalb des BR per Beschluss abgewählt und bleibt weiterhin im BR als normales BRM. Dann wird ein neuer BRV aus den BRM gewählt.
In beiden Fällen ist eine qualifizierte Mehrheit notwendig! Also die Mehrheit der ordentlichen Mitglieder (keine Ersatzmitglieder). Sonst gibt es ja ein ständiges Hin und Her...
Erstellt am 29.10.2015 um 11:10 Uhr von BRHandel
Hallo Fantil. Das Problem ist dass die Mehrheit des Betriebsrates gekauft ist. Somit werden wir mit normalen Betriebsratsmitgliedern keine Abwahl zustande bekommen. Das ginge nur mit einem Ersatzmitglied.
Erstellt am 29.10.2015 um 11:45 Uhr von Challenger
Tach auch BR-Handel,
das mit dem Rücktritt hast Du genau richtig verstanden. Denn wenn Du bei passender
Gelegenheit den BRV absägst,dann ändert dies doch überhaupt nichts an den derzeitigen
Mehrheitsverhältnissen.Und außerdem.Wenn der BRV aus Krankheit,Urlaub oder sonstigen
Gründen zurückkehrt,dann wird der Dich doch garantiert bei nächster Gelegenheit wieder
abwählen lassen und er ist wieder BRV.Dann stehst Du letztendlich als Verlierer dar.
Nachdem wie ich Dich verstanden habe,hilft hier nur ein Kahlschlag,d.h. Rücktritt.Denn ein
Beschluß über den Rücktritt des BR ist ENDGÜLTIG und kann nicht wieder rückgängig ge -
macht werden. Darüber hinaus kann der einmal durch Beschluß gewählte Wahlvorstand
auch NICHT MEHR ABBERUFEN WERDEN.Dies gilt selbstverständlich auch für die einzelnen
Mitglieder.
Und noch ein Hinweis:Nach §29 Abs.3 BetrVG hat der BRV eine Sitzung einzuberufen,und den Gegenstand,dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen,wenn dies
ein VIERTEL der Mitglieder des BR beantragt.Mit zwei BR-Mitglieder erfüllt Ihr die Voraus -
setzung.