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Nachwahl Teilfreistellung

N
nicoline
Nov 2016 bearbeitet

Liebe BR Kolleginnen und Kollegen, Der BR hat 19 Mitglieder. Es ist eine Teifreistellung nachzuwählen. Die Freistellungen wurden im Wege der Verhätniswahl (2 Listen) gewählt, die Vorschlagsliste der "betroffenen Freistellung" ist erschöpft, bedeutet, die Freistellung würde, wie nachzulesen, auf die andere Liste fallen, weil hier die nächste zu berücksichtigende Höchstzahl ist. Keiner will, dass die Freistellung auf die 2. Liste fällt, jetzt habe ich im Fitting folgenden Ausweg gefunden:

Fitting Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, Handkommentar 22. Auflage § 38 Freistellungen => Ersatzfreistellungen

Rn 55 Eine Ausnahme von den Ausführungen in den Rn 51 bis 54 ist allerdings für den Fall zu machen, dass alle BRMitgl. mit der Nachbesetzung einer vakanten Freistellung durch eine gesonderte Mehrheitswahl einverstanden sind. Denn ein Verzicht auf den Minderheitenschutz der Verhältniswahl ist zulässig, was sich schon daraus ergibt, dass sich die BRMitgl. auf die Vorlage nur einer Vorschlagsliste und damit auf die Mehrheitswahl einigen können.

Meine Frage dazu ist: Wie würdet ihr in diesem Zusammenhang die Definition alle BRM auslegen? Tasächlich alle 19 BRM (einschl. Ersatzmitglieder) oder analog der Rechtssprechung zur Änderung der Tagesordnung:

http://www.hensche.de/Aenderung_Tagesordnung_Betriebsratssitzung_Tagesordnung_Betriebsrat_BAG_7AS6-13.html

Der Be­triebs­rat kann sei­ne Ta­ges­ord­nung in der Sit­zung än­dern und da­zu Be­schlüs­se fas­sen, wenn er be­schluss­fä­hig ist und al­le mit der Än­de­rung ein­ver­stan­den sind: Bun­des­ar­beits­ge­richt, Be­schluss vom 22.01.2014, 7 AS 6/13

Ich freue mich auf eure Meinungen

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

27.10.2015 um 13:44 Uhr

Ihr müsst schon auf den Kommentar zum § 38 zurückgreifen. Ihr hattet eine Verhältniswahl und könnt jetzt auch bei der Nachbesetzung nicht davon weg - es sei denn, alle 19 sind damit einverstanden.

Damit ist allerdings noch nicht geklärt, wer die Teilfreistellung erhält.

Der demokratisch sauberste Weg wäre wahrscheinlich, die gesamte Freistellungswahl zu wiederholen.

Ob man allerdings überhaupt wählen muss, dürfte fraglich sein (vielleicht kennt da jemand etwas). Man könnte ja auch die Vorschriften für die Nachrücker für ausgeschiedene BR-Mitglieder bei Listenwahl hinzuziehen. Und da ist es nun mal so - ist die eine Liste erschöpft, fällt die Position an eine andere Liste.

N
nicoline

03.11.2015 um 18:36 Uhr

Hallo, die Resonanz auf meine Frage war ja nicht sehr groß, mittlerweile ist aber geklärt, wie eine Nachwahl laufen muss. Kommt vielleicht nicht oft vor und gerade deswegen stelle ich hier mal ein, wie es laufen muss, für die, die es richtig machen wollen und müssen;-))

http://lexetius.com/2001,1616

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