Schulungsveranstaltung Wirtschaftsausschuss - Wer fasst den Beschluß?
Wer fasst den Beschluß, das Mitglieder des Wirtschaftsausschusses zu Schulungen fahren kann
der BR oder der GBR gibt es einen §
Community-Antworten (6)
01.02.2008 um 12:23 Uhr
@Robinson, Frage: welches Gremium hat denn die WA - Mitglieder zu WA - Mitglieder gemacht? Antwort: Das Betriebsratsgremium
ist doch jetzt eigentlich logisch, wer die Mitglieder durch Beschluss zur Schulung sendet, oder? :-))
Ansonsten stehen dir die §§ 37.6 und 108 - 110 noch als Joker aus dem Betriebsverfassungsgesetz zur Verfügung.
01.02.2008 um 12:51 Uhr
Wer hat die WA-Mitglieder zu WA-Mitgliedern gemacht? § 107.2 BetrVG schafft Klarheit: Der GBR, sofern es denn einen gibt!
01.02.2008 um 13:03 Uhr
Der WA wurde vom GBR bestellt.
Also beschliesst der GBR auch die Schulungen vom WA ???????
01.02.2008 um 13:14 Uhr
@Robinson, auch wenn der GBR den WA bestellt hat, beschliesst der Betriebsrat die dafür notwendigen Schulungen.
@Bonita, gut aufgepasst! Andert aber nicht's daran, dass das "Heimatgremium" dafür zuständig ist.
01.02.2008 um 13:30 Uhr
@Bonita Bitte mal nachsehen bei Gelegenheit: Entsendungen zu Seminaren nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
01.02.2008 um 13:32 Uhr
Mona-Lisa!
Stimmt, habe ich auch nicht behauptet! Wollte nur ein wenig "neunmalschlau" sein! Über Schulungen beschließt immer das Heimatgremium, gar kein Zweifen! Sorry, dass ich für Verwirrung gesorgt habe!
Mal eine ganz spitzfindige Frage: Wie sieht es aus, wenn das WA-Mitglied kein BR-Mitglied ist. (Nach Ansicht der der Schulungsveranstalter können die ja auch einen Schulungsanspruch haben) Wer beschließt dann? Der BR des Betriebes, in dem das WA-Mitglied arbeitet!
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