Erstellt am 01.02.2008 um 11:23 Uhr von Mona-Lisa
@Robinson,
Frage: welches Gremium hat denn die WA - Mitglieder zu WA - Mitglieder gemacht?
Antwort: Das Betriebsratsgremium
ist doch jetzt eigentlich logisch, wer die Mitglieder durch Beschluss zur Schulung sendet, oder? :-))
Ansonsten stehen dir die §§ 37.6 und 108 - 110 noch als Joker aus dem Betriebsverfassungsgesetz zur Verfügung.
Erstellt am 01.02.2008 um 11:51 Uhr von Bonita
Wer hat die WA-Mitglieder zu WA-Mitgliedern gemacht? § 107.2 BetrVG schafft Klarheit: Der GBR, sofern es denn einen gibt!
Erstellt am 01.02.2008 um 12:03 Uhr von Robinson
Der WA wurde vom GBR bestellt.
Also beschliesst der GBR auch die Schulungen vom WA ???????
Erstellt am 01.02.2008 um 12:14 Uhr von Mona-Lisa
@Robinson,
auch wenn der GBR den WA bestellt hat, beschliesst der Betriebsrat die dafür notwendigen Schulungen.
@Bonita,
gut aufgepasst!
Andert aber nicht's daran, dass das "Heimatgremium" dafür zuständig ist.
Erstellt am 01.02.2008 um 12:30 Uhr von Kölner
@Bonita
Bitte mal nachsehen bei Gelegenheit:
Entsendungen zu Seminaren nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Erstellt am 01.02.2008 um 12:32 Uhr von Bonita
Mona-Lisa!
Stimmt, habe ich auch nicht behauptet! Wollte nur ein wenig "neunmalschlau" sein! Über Schulungen beschließt immer das Heimatgremium, gar kein Zweifen! Sorry, dass ich für Verwirrung gesorgt habe!
Mal eine ganz spitzfindige Frage: Wie sieht es aus, wenn das WA-Mitglied kein BR-Mitglied ist. (Nach Ansicht der der Schulungsveranstalter können die ja auch einen Schulungsanspruch haben) Wer beschließt dann? Der BR des Betriebes, in dem das WA-Mitglied arbeitet!