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Abmeldung BR-Arbeit

P
Parker
Nov 2016 bearbeitet

laut meinen Chef und der GL soll ich mich künftig zur BR-Arbeit per Email ab und wieder zurückmelden. In unserer Fa. gibt es schon ein digitales System wo ich täglich meine BR-Arbeitszeit eintrage und so die Chefen eh sehen wieviel ich Zeit für BR Arbeit aufwende. Ich als BR Mitglied soll auf Schritt und Tritt kontrolliert werden wenn ich das Büro verlassen um mich von meinen BR Posten weg zu ekeln. In wie weit muss man dieses Schikanieren dulden bzw. wieviel Kontrolle muss man über sich ergehen lassen.

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Community-Antworten (5)

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Mattes

27.10.2015 um 09:29 Uhr

wie trägst du deine BR-Zeit in dem digitalem System den ein? Just in Time oder nach der BR-Arbeit?

Wenn du die Zeiten sofort eingibst und der Chef sehen kann, das du gerade mit BR beschäftigt bist und auch sieht, wann du wieder frei bist sehe ich keine Notwendigkeit für eine Zusatz E-Mail. Wenn du die Zeiten immer erst zum Feierabend einträgst würde ich dir raten diese E-Mail zu schreiben, da dich das BetrVG dazu verpflichtet dich ab bzw. zurück zu melden.

M
Moreno

27.10.2015 um 09:35 Uhr

Also sich beim Vorgesetzten per Email ab und wieder anzumelden sehe ich in keinster Weise als Schikane! Ist doch nur praktisch Mail an Herrn Müller bin für ca. 2 Stunden in einer BR Sitzung .....Hallo Herr Müller bin wieder am Arbeitsplatz. Leichter geht's meiner Ansicht nach nicht!

A
Abmeldung

27.10.2015 um 10:01 Uhr

na dann dreh den Spieß doch einfach mal um.. Melde dich für jede Kleinigkeit ab die mit BR zu tun hat.

melde mich ab..2 min später.. melde mich wiedér an! Mal schauen wie lang dies der GF mitmacht.

Wenn du es als Schikane siehst, könntest du noch prüfen wie der normale Abmeldevorgang in der Firma ist. Wenn sich jeder nur mit den Worten bin kurz weg abmeldet und nur du emails schreiben musst, dann seh ich hier schon eine Benachteiligung. Würde mich dann an die allgemeinen Verhaltensregeln zur Abmeldung in der Firma berufen.

G
gironimo

27.10.2015 um 11:47 Uhr

Wie das System der An- und Abmeldung erfolgt, sollte im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit besprochen werden.

Ich sehe allerdings da nun auch kein Problem, eine E-Mail zu schicken.

P
Pickel

28.10.2015 um 09:56 Uhr

Die Abmeldung hat den Sinn, dass der Vorgesetzte eine Vertretung bestimmen kann. Daher ist es sein völlig legimtimes Recht, rechtzeitig und direkt über die Abwesenheit informiert zu werden.

Das Eintragen in ein System ist in den meisten Fällen dafür wohl kaum geeignet, da dies ja voraussetzt, dass der Vorgesetzte sofort daraus eine Meldung erhält. Es ist ihm schließlich nicht zuzumuten, alle 5 Minuten im System auf Änderungen hin zu aktualisieren....

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