Teilnahme als Aufsichtsrat an einer Betriebsräteversammlung
Kann man ein Mitglied des Aufsichtsrates, welches auch gleichzeitig BR-Vorsitzender und GBR-Mitglied ist als Aufsichtsrat in eine Betriebsräteversammlung entsenden, damit an seiner Stelle ein weiteres BR-Mitglied ebenfalls teilnehmen kann? Es sind ansonsten alle zu vergebenden Positionen bereits belegt (BR-Vorsitz, Ausschussmitglieder, GBR-Mitglieder)
Community-Antworten (1)
26.10.2015 um 15:19 Uhr
Eigentlich nicht. Aber wie ich das kenne - und höre wie es bei anderen läuft, sind da viele nicht päpstlicher als der Papst.
Wenn niemand was dagegen hat - warum nicht einer mehr?
Verwandte Themen
Betriebsräteversammlung ist das so in Ordnung?
ÄlterHallo, Da ich neu bin in Betriebsrat unseres Betriebes habe ich mal eine Frage zur Betriebsräteversammlung die einberufen wurde für nächste Woche. Vorher würde ich aber kurz erklären wie und warum
Frage zum § 53 BetrVG - Betriebsräteversammlung
ÄlterLiebe Forum-Teilnehmer, ich hätte eine Frage zum § 53 BetrVG - Betriebsräteversammlung. Ich komme da nicht so ganz klar. Wir sind ein 9 köpfiges Gremium und einmal im Jahr gehts zur Betriebsräte
Informationspflicht an den Aufsichtsrat
ÄlterHallo, wir sind gerade dabei ein Betriebsrat zu gründen und haben bereits nächste Woche zur Betriebsversammlung eingeladen, um das Wahlkomitee zu wählen. Wir sind eine GmbH mit einem Aufsichtsrat
Betriebsräteversammlung: Abgabe des Tätigkeitsberichts (GBR) im Beisein des Unternehmers?
ÄlterEine Frage zur Betriebsräteversammlung: Unser GBR hat dazu eingeladen, Unternehmer und Gewerkschaft haben ihre Teilnahme zugesagt. Es stellt sich die Frage, ob der Unternehmer bei der Abgabe des Tä
Entsendung zur Betriebsräteversammlung
ÄlterBei und steht die Betriebsräteversammlung an, laut BetrVg sind die Mitglieder des Betriebsausschusses ja Teilnahme berechtigt. Muss für diese dann trotzdem ein Beschluss zur Entsendung gefasst werden