Betriebsräteversammlung: Abgabe des Tätigkeitsberichts (GBR) im Beisein des Unternehmers?
Eine Frage zur Betriebsräteversammlung: Unser GBR hat dazu eingeladen, Unternehmer und Gewerkschaft haben ihre Teilnahme zugesagt.
Es stellt sich die Frage, ob der Unternehmer bei der Abgabe des Tätigkeitsbericht durch den GBR anwesend sein darf. Einige sind der Meinung, dass gehe diesen nichts an, da der GBR nur gegenüber den örtlichen Betriebsräten (evtl. der Gewerkschaft) rechenschaftspflichtig ist.
Oder ist die gesetzliche Pflicht der Teilnahme des Unternehmers an der Betriebsräteversammlung zugleich sein Recht an der gesamten Veranstaltung teilzunehmen?
Community-Antworten (1)
08.10.2011 um 21:37 Uhr
Hallo,
meiner Meinung nach hat die/der Unternehmer nichts bei den Tätigkeitsberichten zu suchen. Wir handhaben das so, dass der erste Tag (haben immer 2 Tage Vollversammlung) für die o.g. Berichte und GBR Sachen genutzt wird und der Unternehmer wird erst zum 2. Tag eingeladen.
Umgedreht macht der Unternehmer es ja auch nicht anders.
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