Erstellt am 26.10.2015 um 11:34 Uhr von celestro
Hallo Gollum !
Zitat: "Löhne und Gehälter sind üblicherweise in Tarifverträgen geregelt. Damit fallen Entgelte unter das Regelungsverbot für Betriebsvereinbarungen des §77 Abs.3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und dürfen vom Betriebsrat (BR) nicht geregelt werden. Ausnahmen gelten nur, wenn der Tarifvertrag den Abschluss von ergänzenden Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt."
Es stellt sich also so ein bißchen die Frage, was das zwischen Eurem AG und dem BR überhaupt darstellen soll. Entweder seid Ihr gerade eine dieser Ausnahmen, oder Eure Leute wissen über die Gesetze nicht so ganz Bescheid.
Erstellt am 26.10.2015 um 11:56 Uhr von Mattes
Ähm wie groß ist den euer Gremium?
Wenn es nicht nur aus einer Person besteht... wieso hängt der Ausgang dann nur an den BRV???
Haben die anderen BRM keine Stimme oder Schulung?
Erstellt am 26.10.2015 um 13:10 Uhr von celestro
Da hat Mattes natürlich vollkommen recht. Wenn es einen Vorsitzenden gibt, müßte es ja noch andere BRM geben. Wenn da der BRV also was negatives aushandelt und es dem BR vorstellt, müßt Ihr einfach nur mit Nein stimmen und fertig.
Erstellt am 26.10.2015 um 14:25 Uhr von gironimo
Stimmt natürlich alles.
Der BR - und schon lange nicht der BRV allein - führt derartige Gespräche nicht, da sie unter die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG fallen.
Wenn in der Vergangenheit statt Tarifverträge Betriebsvereinbarungen geschlossen wurden - und nun wo möglich noch etwas wegfallen sollte, würde ich hier individualrechtliche Schritte einleiten - also klagen. Da bietet sich die Gewerkschaft an (oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht)