BR-Vorsitzender gegen Belegschaft ?
Hallo zusammen,
ich bin ein Arbeitnehmer und kein BR-Mitglied, habe aber ein ernstes Problem:
Unser Betriebsratsvorsitzender möchte seinen Renteneintritt unbedingt um 2 Monate herauszögern, damit er noch die Lohnverhandlungen (Lohnerhöhung, Urlaubs/Weihnachtsgeld) leiten kann. Die Firma möchte aber kein Urlaubs-/ und Weihnachtsgeld mehr zahlen. Nun ist seitens unserer Leute die Befürchtung, dass unser BR-Vorsitzender zum Nachteil der Arbeiter agiert und sich dann 2 Tage später ins Rentenleben verabschiedet. Und so würde aus der alljährlichen "einmaligen Sonderzahlung Urlaub/Weihnachtsgeld" dann für die Belegschaft der totale Wegfall der Gelder drohen.
Gibt es da etwas, was man dagegen machen könnte?
Ein BR-Vorsitzender trifft elementare Entscheidungen und ist danach weg und braucht sich um nichts zu kümmern ob gut oder schlecht?
Community-Antworten (4)
26.10.2015 um 12:34 Uhr
Hallo Gollum !
Zitat: "Löhne und Gehälter sind üblicherweise in Tarifverträgen geregelt. Damit fallen Entgelte unter das Regelungsverbot für Betriebsvereinbarungen des §77 Abs.3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und dürfen vom Betriebsrat (BR) nicht geregelt werden. Ausnahmen gelten nur, wenn der Tarifvertrag den Abschluss von ergänzenden Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt."
Es stellt sich also so ein bißchen die Frage, was das zwischen Eurem AG und dem BR überhaupt darstellen soll. Entweder seid Ihr gerade eine dieser Ausnahmen, oder Eure Leute wissen über die Gesetze nicht so ganz Bescheid.
26.10.2015 um 12:56 Uhr
Ähm wie groß ist den euer Gremium? Wenn es nicht nur aus einer Person besteht... wieso hängt der Ausgang dann nur an den BRV???
Haben die anderen BRM keine Stimme oder Schulung?
26.10.2015 um 14:10 Uhr
Da hat Mattes natürlich vollkommen recht. Wenn es einen Vorsitzenden gibt, müßte es ja noch andere BRM geben. Wenn da der BRV also was negatives aushandelt und es dem BR vorstellt, müßt Ihr einfach nur mit Nein stimmen und fertig.
26.10.2015 um 15:25 Uhr
Stimmt natürlich alles.
Der BR - und schon lange nicht der BRV allein - führt derartige Gespräche nicht, da sie unter die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG fallen.
Wenn in der Vergangenheit statt Tarifverträge Betriebsvereinbarungen geschlossen wurden - und nun wo möglich noch etwas wegfallen sollte, würde ich hier individualrechtliche Schritte einleiten - also klagen. Da bietet sich die Gewerkschaft an (oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht)
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