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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

§ 104 - rassistische Äusserungen - Klettertouren während Krankenstand

S
spiri
Jan 2018 bearbeitet

Folgende Situation: einer der Assistenten der Geschäftsleitung - selbst Jurist - provoziert seit geraumer Zeit die Geschäftsführung mit diversen Dingen.

  1. erneute öffentliche Posts und Artikel im Internet, für jedermann zugänglich, von Klettertouren, während Krankenstandes (wir wissen von Sehnenscheidenentzündung und Bandscheibenvorfall)

Die Krankheitstage sind sehr hoch in 2015.

  1. Dazu kommt, dass er nun, während er bereits wieder drei Wochen krank geschrieben ist, er letzte Woche, mehrere Kommentare auf der Homepage des Gewerkschaftstages der IGM incl. Bild-Post mit dem Text: Neger in Sicht.... woraufhin die IGM ihn als zahlendes Mitglied der IGM als rassistisch einstufte und in sämtlichen Plattformen sperrte.

Wie würdet Ihr als BR nun reagieren. Der Chef ist sehr erbosst und überlegt noch.

Abmahnung? § 104 BetrVG prüfen? - würde dies rechtlich standhalten vor Gericht?

Wir gehen davon aus, dass er ganz klar provoziert gekündigt zu werden und sich regelrecht freut auf Freistellung.....

1.48605

Community-Antworten (5)

M
Moreno

25.10.2015 um 02:00 Uhr

Als BR würde mich das überhaupt nicht interessieren wenn der AG den Kollegen entlassen will muss er uns anhören und ansonsten ist es mir doch völlig egal ob er den Mount Everest als Krank geschriebener besteigt wir sind doch nicht die Hilfspolizei für den AG!

G
gironimo

25.10.2015 um 09:44 Uhr

Ich denke mal, der Kollege verfolgt einen Plan. Er will wahrscheinlich, dass der AG ihn los werden will - natürlich mit viel Geld .....

Ich würde ihn dabei auch nicht unterstützen - also eher gar nichts tun.

O
Onkel

27.10.2015 um 07:34 Uhr

Der BR muss aufpassen das er sich nicht zum Helfer für die Geschäftsleitung macht. Deshalb würde ich auch bei den AU Sachen mich völlig raus halten. Anders liegt die Sache bei den Äußerungen mit rassistischen Inhalt. Hier sollte der Br tätig werden und prüfen ob es hier in der Vergangenheit schon Vorfälle gab. Ein einmaliges Vergehen wird nicht ausreichen um den Kollegen zu kündigen.

S
spiri

28.10.2015 um 09:04 Uhr

So ok. Und wenn nun, so wie es aussieht, eine ausserordentliche Kündigung seites AG ausgesprochen wird, wie würdet ihr als BR entscheiden?

O
Onkel

28.10.2015 um 10:17 Uhr

Dazu müsste man die ganze Geschichte kennen und mit den Beteiligten reden. Nach einer einseitg Berichterstattung ist keine gute Lösung gefunden.

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