Eine unweihnachtliche Geschichte...
Es gibt ja Geschichten, die so absurd sind, dass man meinen könnte, sie wären einem sehr wirren Geist entsprungen. Nach nochmaligem überlegen und nachdenken, nach nochmaligem nachfragen und wieder querdenken musste ich zumindest dann aber doch feststellen, dass sie fast schon unglaublich aber dennoch einmalig und vor allem 'äscht' sind.
Meine unglaubliche aber wahrhaftige und unweihnachtliche Geschichte...
Ein Bekannter, freigestellter BRV, rief mich am Montag sehr aufgeregt an und fragte völlig aufgelöst und ausser sich, was er bei seiner soeben zugestellten fristlosen Kündigung, zu tun, zu lassen habe oder noch retten könne.
Auf Nachfrage, stellte sich dann die Situation - aufgrund der Darstellung meines Bekannten - so dar:
- Er, mein Bekannter, wurde von einem Personalreferenten gekündigt.
- Die Kündigung wurde ordnungsgemäß nach § 103 BetrVG ausgesprochen
- Der BR habe am 19.12.08 dieser Kündigung zugestimmt.
- Die Kündigungsgründe seien ihm nicht bekannt; es habe aber bereits seit einiger Zeit Zwist zwischen dem stellv. BRV (und der Fraktion 'Was.der') und ihm (Liste 'freie Betriebsmitglieder') gegeben.
- Den stellv. BRV könne man kontaktieren.
Das darauffolgende Telefonat mit einem sehr redseligen stellv. BRV ergab folgendes Bild:
- Der BRV sei gar nicht mehr BRV und abgewählt seit 3 oder 4 Wochen
- Die Abstimmung damals sei gelaufen und die Beschlussfähigkeit festgestellt worden. 13 ordentliche BRM wären eingeladen gewesen, 10 waren an jenem Tag vor Ort gewesen und die Abstimmung hätte ergeben, dass 4 für den Abwahlantrag gewesen seien, einer dagegen, 3 Enthaltungen und 2 hätten nicht mitgestimmt.
- Dem Ex-BRV sei dann die Abwahl (!) mitgeteilt worden.
- Dieser hätte das Ergebnis ignoriert und ganz im Gegenteil sich sogar noch BRV-Visitenkarten drucken lassen.
- Daraufhin hätte man sich als Liste ('Was.der') mit 7 Personen am 10.12.08 zu einer Sitzung getroffen und einen Antrag nach § 104 BetrVG ('wegen Schlechtleistung als BRV') beim AG, resp. dem Personalreferenten gestellt.
- Dem § 104 BetrVG sei dann durch den Personalreferenten am 12.12.08 per Anhörung zur Kündigung nach § 103 BetrVG entsprochen worden.
- Die Kündigungsanhörung hat - als Antragsgegner - die Liste ('Was.der') auch wieder persönlich erhalten.
- Dem Kündigungsbegehren des AG, resp. des Personalreferenten, habe die Liste dann in einer internen (heimlichen) Sitzung entsprochen; es wäre ja auch schließlich Ihr Antrag gewesen!
- Im Zweifel könne man sich ja auch mit dem Personalreferenten unterhalten.
Gesagt getan, ein weiteres Telefonat mit dem Personalreferenten gab folgendes Bild:
- Der Personalreferent arbeitet als Bilanzbuchhalter bei einer ganz anderen Firma.
- Der Personalreferent hat - quasi nur als Zwischenlösung - für die Zeit vom 10.12.-31.12.08 die Aufgabe, das Personal zu führen; dann käme ein neuer Personalchef.
- Der Personalrefernt sei von dem stellv. BRV informiert worden, dass der Ex-BRV nun nach § 104 und 103 BetrVG gekündigt werden müsse und der BR dazu ordnungsgemäße Beschlüsse gefasst habe.
- Ihm, dem Personalreferenten, sei auch mitgeteilt worden, dass er sich bloss nicht mit dem BetrVG anlegen solle, weil er sonst Gefahr laufe, persönlich verurteilt und haftbar gemacht zu werden nach § 119 BetrVG.
- Demnach habe er dem Kündigungsbegehren des BR entsprochen, zumal ihm die Zustimmung dazu ja auch umgehend mitgeteilt wurde.
Fazit für mich: Wer braucht in so einem Betrieb noch einen Weihnachtsmann? Wo kann man sich bedarfsorientiert solche externen Personalreferenten leihen? Welche Folgen hat das Drucken von Visitenkarten?
Frohe Weihnachten...
Community-Antworten (5)
24.12.2008 um 18:20 Uhr
Unglaublich aber wahr - ich wünsche keinem so ein Szenario miterleben zu müssen...
Traurig aber wahr - sowas passiert leider...
Unglaublich aber wahr? Wenn wir unseren Job richtig machen, können wir helfen!!!
Frohe und besinnliche Weihnacht
DJ
24.12.2008 um 19:05 Uhr
ein guter anwalt dürfte es hier schon richten. der beschluss war nicht mehrheitlich haben ja nur 4 dafür gestimmt. war der personalreferent über haupt berechtig eine kündigung auszusprechen? hate er prokura? die gegeheimsitzungen dürften aus nicht richtig gewesen sein. also ra und klage innerhalb der 3 wochen
25.12.2008 um 00:20 Uhr
Incredible, oder wie meine einstige Oberausbilderin zu sagen pflegte: Es gibt nichts,was es nicht gibt!
25.12.2008 um 14:54 Uhr
Things that gonna make you hmmmm.....
Frohe Weihnachten...
25.12.2008 um 15:13 Uhr
Sicher. Es gibt Menschen,die sind sich für nichts zu schade.
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