Schutz vor §104
Wie kann ein Mitarbeiter, der nach §104 BetrVG gekündigt werden soll , durch BR-Nachrücker und Teile der Belegschaft geschützt werden?
Community-Antworten (5)
20.09.2012 um 21:20 Uhr
Gar nicht!!! Wenn der BR das ArbG anruft undvdas ArbG dem BR zustimmt, muss der AG kuendigen.
20.09.2012 um 21:22 Uhr
Also, der einzige Schutz ist, sich eben nicht betriebsstoerrend zu verhalten.
20.09.2012 um 22:36 Uhr
es kommt darauf an, was zum Vorwurf gemacht wird, ob diese Vorwürfe beweisbar so schwerwiegend wären, daß eine Beendigungskündigung als Ultima Ratio gerechtfertigt wäre, oder ob geringere Mittel reichen würden (Abmahnung, Versetzung etc.)
und welches Prozedere letztendlich eintritt
wie schon erwähnt, käme es, falls der AG dem Verlangen des BR nicht zustimmt, zu einem Verfahren BR-AG vor dem Arbeitsgericht, so daß man "entlastende Aussagen" dem AG zur Verfügung stellen könnte, der sie dann dem Gericht vorlegt zur Stützung seiner Weigerung, dem Kündigungsersuchen des BR nachkommen zu wollen
zweite Möglichkeit : der AG kommt dem Ansinnen des BR nach, spricht eine Kündigung aus, dann müsste der Gekündigte Kündigungsschutzklage einreichen, es kommt also zu einem Verfahren AN-AG so daß man sich dem gekündigten AN selbst als Zeuge zur Verfügung stellen könnte, um ggfs falsch dargestellte Sachverhalte im Sinne des Klägers "zurechtzurücken"
21.09.2012 um 10:07 Uhr
Danke für Eure Beiträge
21.09.2012 um 10:41 Uhr
Wie Nachrücker und andere Mitarbeiter diesen schützen können?
In dem sie als Zeuge für den Betroffenen zur Verfügung stehen und bereit sind, ggf. auch vor dem Arbeitsgericht auszusagen.
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