Fristlose Kündigung
bei uns ist es zu einer vabalen Auseinndersetzung, zwischen2 MA gekommen. Wo untranderem rassistische Äusserungen gefallen sind. Nun soll einen der Beteiligten fristlos- bez. ordentlich gekündigt werden. Dieser MA hat bis dato keine Abmahnung zu solch einen Vorfall. Die Meinung des Ausschusses ist das die Kündigung überzogen ist. Bin auf Eure Meinung gespannt.
Community-Antworten (8)
06.08.2010 um 10:41 Uhr
§1 AGG Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Warum sollte die Kündigung überzogen sein?
06.08.2010 um 10:48 Uhr
lolli Wenn du eine Meinung haben möchtest, solltest du in etwa schildern was den dort für Äußerungen gefallen sind. Ansonsten kann man nur spekulieren.
06.08.2010 um 10:58 Uhr
Moin lolli !
Was für ein Ausschuss soll das denn sein,der sich mit so einem Thema befasst? Fristlose Kündigung wegen rassistischer Äußerungen sind durchaus möglich,wobei es auf den Einzelfall ankommt ( siehe DerAlteHeini ).
Grüsse,sueton
06.08.2010 um 11:00 Uhr
@sueton Personalausschuss oder Betriebsausschuss?
06.08.2010 um 11:16 Uhr
@DerAlteHeini Ausdrücke z.b. sche.. Neger, Nigger usw. @sutton und Kölner Personalausschuss
06.08.2010 um 11:28 Uhr
Ich denke hier sollte man immer abwägen wie diese Ausdrücke benutzt worden sind. Sagen wir nicht alle mal in der Hitze des Gefechts etrwas was wir so eigentlich gar nicht meinen. Wieviel AN müßten dann tag täglich wegen Geschäftsschädigendem Verhalten gekündigt werden weil sie Äußerungen gegen die GL tätigen.
06.08.2010 um 11:37 Uhr
eine solche Sache stellt immer ein schwieriges Thema dar, da hier ALLE Aspekte des Einzelfalls zu würdigen sind. Da kann man auch durchaus anderer Meinung sein (auch zwischen BR und AG).
Da wir hier nicht alle Aspekte diskutieren können, da wir sie eben nicht kennen glaube ich dass hier niemand ein valides Urteil in der Sache fällen kann
Persönlich interessant finde ich dass wir hier nun 2 Threads haben wo einmal der BR den MA aus dem betrieb werfen will und im nächsten der BR den MA schützen will... Es kommt wohl immer auf den Sichtwinkel an
06.08.2010 um 11:50 Uhr
lolli, bei einer fristlosen Kündigung könnt Ihr sowieso lediglich Bedenken äußern. Bei solch einer heiklen Angelegenheit, sollte man sich vielleicht als BR enthalten und den AN unterstützen indem man ihnen ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeigt und berät. Das letzte Wort hat dann das Gericht.
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