Erstellt am 06.08.2010 um 08:41 Uhr von magdalena
§1 AGG
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der
ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Warum sollte die Kündigung überzogen sein?
Erstellt am 06.08.2010 um 08:48 Uhr von DerAlteHeini
lolli
Wenn du eine Meinung haben möchtest, solltest du in etwa schildern was den dort für Äußerungen gefallen sind.
Ansonsten kann man nur spekulieren.
Erstellt am 06.08.2010 um 08:58 Uhr von sueton
Moin lolli !
Was für ein Ausschuss soll das denn sein,der sich mit so einem Thema befasst?
Fristlose Kündigung wegen rassistischer Äußerungen sind durchaus möglich,wobei es auf den Einzelfall ankommt ( siehe DerAlteHeini ).
Grüsse,sueton
Erstellt am 06.08.2010 um 09:00 Uhr von Kölner
@sueton
Personalausschuss oder Betriebsausschuss?
Erstellt am 06.08.2010 um 09:16 Uhr von lolli
@DerAlteHeini
Ausdrücke z.b. sche.. Neger, Nigger usw.
@sutton und Kölner
Personalausschuss
Erstellt am 06.08.2010 um 09:28 Uhr von rainerw
Ich denke hier sollte man immer abwägen wie diese Ausdrücke benutzt worden sind. Sagen wir nicht alle mal in der Hitze des Gefechts etrwas was wir so eigentlich gar nicht meinen.
Wieviel AN müßten dann tag täglich wegen Geschäftsschädigendem Verhalten gekündigt werden weil sie Äußerungen gegen die GL tätigen.
Erstellt am 06.08.2010 um 09:37 Uhr von paula
eine solche Sache stellt immer ein schwieriges Thema dar, da hier ALLE Aspekte des Einzelfalls zu würdigen sind. Da kann man auch durchaus anderer Meinung sein (auch zwischen BR und AG).
Da wir hier nicht alle Aspekte diskutieren können, da wir sie eben nicht kennen glaube ich dass hier niemand ein valides Urteil in der Sache fällen kann
Persönlich interessant finde ich dass wir hier nun 2 Threads haben wo einmal der BR den MA aus dem betrieb werfen will und im nächsten der BR den MA schützen will... Es kommt wohl immer auf den Sichtwinkel an
Erstellt am 06.08.2010 um 09:50 Uhr von Lotte
lolli,
bei einer fristlosen Kündigung könnt Ihr sowieso lediglich Bedenken äußern. Bei solch einer heiklen Angelegenheit, sollte man sich vielleicht als BR enthalten und den AN unterstützen indem man ihnen ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeigt und berät.
Das letzte Wort hat dann das Gericht.