Eine Kollegin kam zu mir, ein leitender Angestellter bei uns im Unternehmen (350 Angestellte) hat zu ihr gesagt, dass sie ab Montag in einem anderen Bereich arbeiten muss.
Der andere Bereich ist räumlich in einem anderen Ort und auch die Tätigkeit hier ist zwar vergleichbar aber grundsätzlich verschieden. Die Versetzung geht von einer Wersktatt für Behinderte in eine Wohnstätte für Behinderte Menschen.

Der BR wurde bisher nicht offiziel informiert.
Laut §99 BetrVG müssen wir "vor jeder Versetzung" informiert werden, laut §100 kann der AG die Maßnahme aber auch vorläufig durchführen.

Wie sollen wir da vorgehen? Ich habe der Kollegin geraten am Montag in den neuen Bereich zu gehen um nicht als Arbeitsverweigerin zu gelten und wir vom BR warten ab ob wir bis Montag dann eine Info von der GF haben.

Sollte die Info ausbleiben, was macht man dann? Der §100 sieht ja eine unverzügliche Information vor. Die Kollegin ist mit der Versetzung nicht einverstanden, ihr Arbeitsvertrag sieht Versetzungen innerhalb des Landkreises allerdings vor, bzw räumt die ein.