Wie kann ich als Betriebsrat meiner Kollegin helfen, die nach einem Jahr wieder nach dem Mutterschutz arbeiten möchte? Sie würde gern 8 Stunden pro Woche arbeiten, der Arbeitgeber sagt das wäre zu wenig und möchte lieber eine Zeitarbeiterin behalten die 20 Stunden pro Woche tätig ist. (Diese wurde als Vertretung zu dem Mutterschutz eingestellt)
Wie sieht die konkrete gesetzliche Lage dazu aus?
Sie hat Anspruch auf Ihren Arbeitsplatz, aber darf sie auf den 8 Stunden bestehen?