Erstellt am 22.10.2015 um 10:41 Uhr von Hartmut
Du meinst Mehrarbeit im Rahmen einer BV Gleitzeit? Nicht dass ich wüsste.
Erstellt am 22.10.2015 um 11:06 Uhr von gironimo
>Der Samstag soll nicht als Mehrarbeit zählen wenn an dem Tag gearbeitet wird. <
Wer will das so? Oder steht das so im Tarif? (Dann ist es wahrscheinlich anders gemeint)
Erstellt am 22.10.2015 um 11:25 Uhr von kroko
nee so ist das im tarifvertrag festgelegt worden es gibt keine bv darüber
Erstellt am 22.10.2015 um 12:17 Uhr von Erbsenzähler
Gibt es einen Ausgleichstag innerhalb der Woche dafür?
Welcher Tarifvertrag ist das denn?
Erstellt am 22.10.2015 um 19:14 Uhr von gironimo
Ich glaube immer noch, dass der Tarif das anders meint. Aber Gewissheit kannst Du von der Gewerkschaft haben, die den Tarif abgeschlossen hat.
Erstellt am 23.10.2015 um 07:48 Uhr von Hoppel
IGM Definition
1. Als Mehrarbeit gilt die Überschreitung der gesetzlich zulässigen regelmäßigen Höchstarbeitszeit von acht Stunden am Tag und 48 Stunden in der Woche.
2. Überstunden sind die Arbeitsstunden, die über die für den einzelnen Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages oder eines Tarifvertrages geltende regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen.
Falls das die tarifvertragliche Regelung sein sollte, gibt es doch überhaupt keine Unklarheiten. Dann wäre die Samstagsarbeit als Überstunden zu werten und mit den entsprechenden Überstundenzuschlägen zu bezahlen.
Eine solche Unterscheidung findet sich auch in anderen TVen.
Erstellt am 23.10.2015 um 07:58 Uhr von Erbsenzähler
Sehe ich genauso wie Hoppel. In der Chemie gibt es zum Beispiel einen Passus im MTV und dem Komentar dazu, dass Gleitzeit keine Mehrarbeit ist.
Aber ohne genauen MTV-Text kann man dir nicht helfen!