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Personalgespräch aufgrund von Betriebsratsarbeit

B
Busted
Jul 2019 bearbeitet

Hallo Kollegen,

ich stehe vor einem Problem, zu dem mir auf die Schnelle keine Lösung einfällt.

Sitautionsbeschreibung:

Unsere Firma besteht aus mehreren Werken, welche räumlich im Radius von 7 km voneinander getrennt sind. Es ist für uns Betriebsräte also Alltag, zwischen den Werken zu pendeln, um unseren Aufgaben gerecht zu werden. Ich selbst bin in unserem Gremium seit kurzem 2. stellv. Vorsitzender, zudem im GBR und im Betriebsausschuss, dem entsprechend zeitaufwändig fällt meine tägliche Arbeit für den Betriebsrat aus. Erwähnenswert ist, dass ich selbst keinen Führerschein besitze (und nie besessen habe) und deswegen auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen muss.

Das Gremium an sich wird durch die gesamte Geschäftsleitung bei jeder Gelegenheit torpediert, aber auch die Vorgesetzten aller Fachbereiche sind im Umgang mit Betriebsräten nicht gerade zimperlich.

Aktuelle Problemstellung: Mein direkter Vorgesetzter kann sich seit meinem Amtsantritt nicht mit der Situation nicht anfreunden, dass in seiner Abteilung insgesamt 2 aktive Betriebsräte ihre Regelarbeit und ihrer Betriebsratstätigkeit nachgehen, es gibt ständig Diskussionen wegen unseren Regelmeetings, GBR Teilnahme und nötigen Freistellungen. Kurz und knapp: Betriebsratsarbeit wird durch meinen Vorgesetzten als ineffizient und betriebsstörend wahrgenommen, wir bekommen permanent Knüppel zwischen die Beine geworfen.

Mein Vorgesetzter hat mir im persönlichen Gespräch deutlichst vermittelt, dass er mich aufgrund meiner BR & GBR Tätigkeiten "nicht mehr in seiner Abteilung halten möchte", da er "nach Oben" nicht rechtfertigen könne, dass seitdem in seiner Abteilung "nicht mehr alles rund läuft" (was aufgrund eines vorhandenen Vetretungsperson während meiner Abwesenheit nicht zutreffend ist).

Er bot mir direkt einen anderen Arbeitsplatz innerhalb der Firma an, was ich aber dankend ablehnte. Seitdem stehe ich täglich im Kreuzfeuer.

Nun wurde ich heute morgen durch meinen Personalchef überrascht, welcher mir zwischen Tür und Angel erklärte, er müsse sich demnächst mit mir unterhalten, da ich ja durch die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel eine "unverhältnismäßige Wegezeit" und zudem einen unverhältnissmäßigen Ausfall während meiner Regelarbeitszeit provoziere.

Ich muss gestehen, dass mir daraufhin erstmal die Spucke wegblieb.Schließlich trödele ich nicht von A nach B, sondern nutze den Bus, um zeitnah meinen Terminen nachkommen zu können.

Meine Frage nun an die erfahrenen Kollegen: Wie verhalte ich mich am besten, worauf muss ich achten und was habe ich schlimmstenfalls zu befürchten?

Ich hoffe auf ausführliche Infos und Rechtsgrundlagen, denn persönlich sehe ich mich nach meinem Wissensstand im Recht (zumindest, was ich aus der einschlägigen Literatur herauslesen konnte), möchte hier aber keine Fehler begehen.

Grüße

"Ratl0s"

1.95008

Community-Antworten (8)

G
gironimo

21.10.2015 um 18:36 Uhr

Frage den Personalchef, ob er Dir einen Dienstwagen zur Verfügung stellt. Das spart Zeit. Alles andere hörst Du Dir an und weist die Einmischung in Betriebsratsangelegenheiten freundlich aber bestimmt zurück.

Gleichzeitig wendest Du Dich an den Arbeitgeber und erklärst Ihn, dass Du wegen Deiner BR-Arbeit von Deinem Vorgesetzten bedräng wirst und Du darin eine Behinderung Deiner BR-Arbeit siehst. Er (der AG) möge dafür sorgen, dass das unterbleibt.

Ansonsten - dickes Fell zulegen und standhaft bleiben

P
Pickel

21.10.2015 um 18:58 Uhr

Den Linienbus zu wählen zeugt leider auch auf deiner Seite nicht gerade für ein hohes Maß an Effizienzdenken. Dann muss man sich nicht wundern, wenn BR-Arbeit von Vorgesetzten und Kollegen! irgendwann als Zeitverschwendung abgetan wird.

7 KM Radius sind nun keine allzu lange Strecke. Hier solltest du Rücksprache mit deinem AG halten und über die Übernahme von Taxikosten sprechen.

B
Busted

21.10.2015 um 19:16 Uhr

@Pickel die Übernahme von Taxikosten wurde bereits mehrfach thematisiert und durch die GF/HR kategorisch abgelehnt; deshalb die öffentlichen Verkehrsmittel. Mein Effizienzdenken war also bereits tätig :P

7 KM Radius sind sicherlich keine keine allzu lange Strecke, allerdings gibt es in dem Kaff direkt keine Taxi Gesellschaft, weswegen eine Anfahrt aus der nächsten Stadt ( Entfernung: 11 km) nötig wäre und damit die Kosten explodieren würden.

Taxikosten für die 7 KM: 14,30 € Taxikosten für die Anfahrt (11 KM): ca. 22 € (Quelle: unser örtlicher Taxi Dienstleister) - wohlgemerkt für eine einfache Fahrt.

Hingegen die Kosten für ein Busticket: 2,40 € pro Strecke.

BR-Arbeit soll schließlich auch keine Geldverbrennungsmaschine darstellen, ein verantwortungsvoller BR sollte im Sinne der Belegschaft auch die Kosten- Nutzen Rechnung beherrschen. ;)

Schließlich wollen wir etwas bewegen und nicht im Feudalismus schwelgen.

Grüße

\"Ratl0s\"

K
kroko

22.10.2015 um 12:34 Uhr

Unzulässig ist sowohl die absichtliche Handlung oder Unterlassung mit dem Ziel der Störung als auch die unbeabsichtigte Beeinträchtigung der Betriebsratsarbeit. Beispiele für Störungen oder Behinderungen sind Entfernung von Informationen des Betriebsrats aus dem Intranet, undifferenzierte Äußerungen des Arbeitgebers zu den Kosten des Betriebsrats vor der Betriebsversammlung. Dem Betriebsrat oder dem einzelnen Mitglied steht bei einer Störung oder einer Behinderung der Betriebsratsarbeit durch den Arbeitgeber ein allgemeiner Unterlassungsanspruch zu (BAG v. 12.11.1997 – 7 ABR 14/97).

Bei besonders schwerwiegenden Verstößen des Arbeitgebers gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten, die die Arbeit des Betriebsrats oder seiner Mitglieder behindern, kann der Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch nach § 23 Abs. 3 BetrVG mit der Androhung eines Ordnungs- oder Zwangsgeldes beim Arbeitsgericht geltend machen. Wird die Tätigkeit des Betriebsrats vorsätzlich behindert oder gestört, kann der Betriebsrat Strafantrag stellen (§ 119 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BetrVG). Der Antrag setzt eine bereits eingetretene Störung oder Behinderung der Organtätigkeit voraus.

Das wirkt immer!

M
Moreno

22.10.2015 um 12:42 Uhr

@Ratlos und wie viel Mehr Zeit benötigst Du für die Busfahrt gegenüber dem Taxi dies solltest Du auch in der Rechnung mit reinbringen. Sonst könntest Du ja auch mit dem Fahrrad fahren wär noch billiger und gesünder :-)

C
celestro

22.10.2015 um 13:14 Uhr

@ moreno

Die GF bzw. HR lehnen die Übernahme von Taxikosten ab. Ich denke es ist nicht nicht notwendige BR-Arbeit, der Firma da irgendwas vorzurechnen. So clever sollten die wohl selbst sein.

M
Moreno

22.10.2015 um 13:29 Uhr

Weißt Du es? Und wenn sie genauso wie Busted gerechnet haben? Wenn ich eine Möglichkeit sehe für den AG Geld zu sparen warum nicht einfach mal festhalten wieviel Zeit Busted mit dem Bus braucht und dann Vergleich mit dem Taxi mal seinem Stundenlohn was er für den Betrieb kostet. Dies mal seinen Einsatztagen z.B. im Monat gleich Summe X. Dann kann ich gut fürs Taxi argumentieren zumal sein Vorgesetzter ja von unverhältnismäßiger Wegezeit redet.

Zum Thema Behinderung find ich gut was Kroko geschrieben hat mit der Keule würd ich beim nächsten Monatsgespräch mal winken :-)

B
Busted

23.10.2015 um 01:26 Uhr

Hallo an die Community ;)

also in aller Kürze: das heutige Gespräch war mehr als Interessant, man wollte mir tatsächlich unterstellen, ich würde vorsätzlich Arbeitszeitbetrug begehen, indem ich mit den Öffies fahre.

Kroko´s Tipps (und nicht nur diese) waren letztlich sehr hilfreich, ich habe sachlich und in aller Ruhe meine Situation und den Kostenfaktor im Detail dargestellt, davon wollte man aber nichts hören; die Pers beharrte darauf, dass die 8 Minuten bis zur Haltestelle einfach nicht drin wären. Als ich zynisch fragte, ob ich " mich rüber beamen solle", herrschte man mich an, ich sollte die Lage Ernst nehmen, worauf ich nur konterte, dass mir im Anbetracht aktuellen Situation und Sachlage monentan nicht so recht gelingen will. :D

Im gleichen Atemzug bot ich aber an, die Sache vor einem ordentlichen Gericht klären zu lassen, wobei wir uns dann aber auch - unter anderem- über § 119 Betriebsverfassungsgesetz vor Gericht unterhalten müssten, denn ich hatte schließlich im Vorfeld Kosten und Nutzen nach bestem Wissen und Gewissen abgewogen (die Fahrkosten für de Öffies trage ich zudem aus eigener Tasche) , zudem habe ich - da ohne Fahrerlaubnis- generell keine andere Option als mit den Öffies zu fahren, weshalb ich die Angelegenheit zudem auch als Schikane gegen meine Person und unser Gremium ansehen und mich auch dagegen in meiner Funktion rechtlich wehren müsste.

Schweigen im Raum,.... man erbat sich kurze Beratungszeit, ich ging aus dem Raum raus. Keine 5 Minuten später wurde ich wieder hereinzitiert und man erklärte mir, "die Sache beruhe wohl auf einem kommunikativen Mißverständnis, dies sei nun hiermit erledigt nun man wolle die Angelegenheit auf sich beruhen lassen :D

Zukünftig solle ich aber meine Tickets in Kopie in der Pers hinterlegen, um "einen Nachweis über meine privat aufgewendeten Kosten zu haben" - von Bezahlung derer natürlich kein Wort und von der "unverhältnismäßiger Wegezeit" kein Ton mehr. Auch legte man mir Nahe, meine Wegezeiten "zur Sicherheit" zu protokollieren und durch neinen Vorgesetzten abzeichnen zu lassen ( was ich ganz sicher NICHT machen werde)

Trau, schau, wem ? ...in 14 Tagen nehme ich Einsicht in meine Personalakte, ... ;)

Euch vielen Dank, manchmal sieht man den Wald einfach vor lauter Bäumen nicht mehr

Grüße

\"Ratl0s\"

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