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GBR Kontaktaufnahme

V
Verdi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

da unsere Unternehmen aus mehreren Einheiten besteht, gibt es einen Gesamtbetriebsrat unserer Mutterfirma. Bei uns ist es nicht "gewünscht" sich dort zu beteiligen. Ich möchte nun wissen, wie ich mich dort als BR Mitglied einbringen kann und Kontakte in diese Richtung knüpfen kann, wenn es vom BR Vorsitzenden und der GS Führung nicht gewollt ist.

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

21.10.2015 um 11:46 Uhr

Maßgeblich ist nicht die Meinung des BR-Vorsitzenden und schon gar nicht die der Geschäftsführung. Grundsätzlich gilt nur die (Mehrheits-)Beschluss Lage.

Und mit wem Du als BR-Mitglied im Zuge Deiner persönlichen BR-Arbeit reden willst, kann aus meiner Sicht ohnehin niemand beeinflussen.

(Es spielt hier vielleicht keine Rolle - aber zu bedenken ist auch, dass der GBR kein übergeordnetes Gremium ist - es ist ein zusätzliches Gremium.)

G
growler

21.10.2015 um 12:04 Uhr

Ich gebe Gironimo recht. Die Rechtslage ist so, Dass jeder lokale BR, abhängig von der Größe des Gremiums, mindestens 1 BRM per Beschluss in den GBR entsendet. Wenn Euer BRV das nicht möchte, ist das sehr kurzfristig gedacht, da ihr ein Stück Mitbestimmung ohne Grund auftgebt und zwar bei den Themen, bei denen explizit der GBR zuständig ist.

D
derdermalwjlwar

21.10.2015 um 12:31 Uhr

Die Vorschriften des §47 BetrVG sind zwingend. Der Betriebsrat hat also die Amtspflicht ein oder zwei Mitglieder in den GBR zu entsenden. Tut er das nicht, dann ist das eine Amtspflichtverletzung.

V
Verdi

21.10.2015 um 13:28 Uhr

Danke für die Antworten. Ich kann also darauf bestehen, dass wir bei 11 BR Mitgliedern mindestens 2 in den GBR schicken? Problem hier ist einfach, dass der BR Vorsitzende einen sehr "speziellen" Draht zur Geschäftsführung hat und deswegen alles was nach außen hin gehen könnte ( Auftraggeber, Mutterkonzern oder GBR ) gedeckelt wird.

C
Challenger

21.10.2015 um 14:31 Uhr

Tach auch Verdi, wie sind bei Euch im BR die Mehrheitsverhältnisse? Ihr solltet mal über einen neuen BRV nachdenken. Du kannst Dich wie folgt einbringen: Nach § 29 Abs.3 BetrVG ist der BRV verpflichtet, eine BR-Sitzung anzuberaumen und den Tagesordnungspunkt auf die Agenda zu setzen, wenn dies ein VIERTEL des Betriebsrates,in Euerem Fall drei BR-Mitglieder,beantragen.

Ihr geht also hin und fordert den BRV auf,die Entsendung von 2BR-Mitgliedern in den GBR auf die Tagesordnung zu setzen.Tut er dies nicht,erfüllt er den Tatbestand der groben Amtspflichtverletzung.Setzt er ihn jedoch auf die TO und stimmt die Mehrheit dagegen,dann ist ein solcher Beschluß NICHTIG,mindestens jedoch RECHTSUNWIRKSAM.

Ein solcher Beschluß ist analog zu §19 BetrVG ohne weiteres INNERHALB EINER FRIST ZWEI WOCHEN ANFECHTBAR und dürfte einer gerichtlichen Inhaltskontrolle kaum stand- halten.

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