Erstellt am 20.10.2015 um 19:10 Uhr von gironimo
Nein - ist es nicht. Der BR ist ja nicht die Polizei oder der Staatsanwalt
Erstellt am 20.10.2015 um 19:31 Uhr von moreno
Hmmmm und wie wärs mit ner BV das man den Kollegen erst verhauen darf wenn der zuhause ist? ;-)
Erstellt am 21.10.2015 um 10:01 Uhr von celestro
Ich finde, der BR sollte sich durchaus mit dem Thema mal beschäftigen. Wer weiß, woher diese "Sache" rührt (Unzufriedenheit in einer Abteilung etc.).
Aber korrekt ist natürlich auch die Aussage, daß der BR keine Polizei etc. ist.