Erstellt am 27.08.2009 um 10:08 Uhr von erwin
@Sternwarte
Sich einen Anwalt nehmen und per einstweiliger Verfügung sich den Zugang zu dem BR-Büro und der Möglichkeitr der Mandatsausübung zu sichern.
Erstellt am 27.08.2009 um 10:28 Uhr von waschbär
@Sternwarte,
Der AN/BRM muss sich dem Hausrecht beugen !
ABER er soll schnell zum RA düschen oder wenn er in der GEW ist dort den RA ansprechen.
WICHTIG Protokoll erstellen MIt zeugen. Da hierbei auch das Verhalten vom AG (Rauschschmiss) Positiv für den BRM im Küsch sein kann.
Erstellt am 27.08.2009 um 10:41 Uhr von kriegsrat
der BR könnte sich ins BR-büro zurückziehen, dort hat der BR das hausrecht .....;-))
übrigens : was heißt "heftige auseinandersetzung"
körperverletzung ? beleidigung ? bedrohung ?
Erstellt am 27.08.2009 um 11:27 Uhr von Sternwarte
Hallo Kriegsrat
nichts von deinen dreien. Es gab halt einen heftigen wortwechsel aber alles im grünen bereich.
Der AG ist halt der Meinung ich bin Chef ich mache was ich will.
Erstellt am 27.08.2009 um 12:13 Uhr von kriegsrat
einen betriebsrat mündlich (erster witz, schriftformerfordernis)) fristlos zu kündigen (zweiter witz, zustimmung des gremiums erforderlich)) ist ja ein doppelter treppenwitz;-)))
die frage ist halt, will man die machtprobe auf die spitze treiben und bleibt man (bezweifle mal stark, daß hier ein hausfriedensbruch vorliegen würde, wenn der BR in zulässiger weise sein br-mandat ausübt, hat der AG kein recht, ihn aus der firma zu verweisen) oder geht man nicht lieber heim (natürlich bezahlt freigestellt, wenn einen der AG heimschickt, nächster witz,-)), bis sich am nächsten tag die wogen geglättet haben oder ein anwalt mit hilfe des einstweiligen verfügungsverfahrens für klarheit sorgt