Hallo,
wir haben im BR etwas "läuten" hören dass im UN ein Berater herumlaufen soll der die MA ud ihre Leistungen bewertet und ggf. rationalisieren soll (haben keine Info lt. § 80 vom AG bekommen). Wenn wir diesen Menschen auf dem Gelände treffen und er uns auf Rückfrage nicht sagt was er macht: Sind wir berechtigt ihn vom Gelände zu verweisen? Wenn ja aufgrund welches Paragraphen ? § 104 gilt doch nur für betriebsstörende Arbeitnehmer, oder? Und da ein Berater ja kein AN ist meine Frage. Vielen Dank schon einmal für die Antworten.