Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen die ständig Befristet wurden und Inhalt der ständigen Arbeitsverhältnisse geworden sind , zählen diese als Bestandschutz oder können sie bei Neuverhandlungen durch den Arbeitgeber gekürzt werden ? ( Urlaub, Weihnachts-Urlaubsgeld)
Community-Antworten (2)
20.10.2015 um 13:47 Uhr
Urlaub, Weihnachts-Urlaubsgeld<
siehe hierzu auch § 77 Abs. 3 BetrVG Tarifvorbehalt (gilt auch in Betrieben ohne TV)
Besser ihr verhandelt in dieser Sache überhaupt nicht mehr. Selbst wenn die BV ausläuft - lasst es so weiterlaufen wie es ist.
20.10.2015 um 14:59 Uhr
@CHMGD Google mal nach erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen und dann bekommst du die Antwort auf Bestandsschutz. Solange natürlich der berechtigte Einwand von gironimo beachtet wird.
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