Erstellt am 20.10.2015 um 11:47 Uhr von gironimo
>Urlaub, Weihnachts-Urlaubsgeld<
siehe hierzu auch § 77 Abs. 3 BetrVG Tarifvorbehalt (gilt auch in Betrieben ohne TV)
Besser ihr verhandelt in dieser Sache überhaupt nicht mehr. Selbst wenn die BV ausläuft - lasst es so weiterlaufen wie es ist.
Erstellt am 20.10.2015 um 12:59 Uhr von Erbsenzähler
@CHMGD
Google mal nach erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen und dann bekommst du die Antwort auf Bestandsschutz. Solange natürlich der berechtigte Einwand von gironimo beachtet wird.