Einstellung von LAKs, die vorher keine LAKs waren...
Hallo.
Unser Mutterkonzern hat uns einen Einstellungsstopp verordnet (wegen schlechter Zahlen). Um den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten zu können, müssen wir aber einstellen. Die GL stellt nun Leiharbeiter ein, die erscheinen nicht auf der Gehaltsliste (sagte man uns). Nun ist es aber so, dass die Bewerber vor der Bewerbung bei uns gar keine LAKs waren. Nach Eingang der Bewerbung bei uns und Auswahl teilte man den Bewerbern mit, dass man sie gerne einstellen wolle, aber dies nur möglich wäre, wenn sie über die Zeitarbeitsfirma xy gehen. Das halte ich moralisch für sehr bedenklich. Ist das heutzutage eine gängige Vorgehensweise?
Community-Antworten (8)
19.10.2015 um 15:45 Uhr
Einstellen tut doch der Arbeitgeber" LAK Firma " in deinem Fall. Wenn danach die Zusage der Übernahme noch Bestand hat ( Und Nachweisbar wäre fürs Arbeistgericht grins ), alles machbar. Und Moral & Kapital...hat sich schon immer gebissen.
19.10.2015 um 15:53 Uhr
Zitat (seesee): "Ist das heutzutage eine gängige Vorgehensweise?"
Absolut!
Leiharbeitnehmer werden nicht zum Personalbestand gezählt, und ihre Bezahlung wird nicht unter "Löhne und Gehälter" verbucht, sondern unter "Kosten". Entsprechend läuft die Einstellung in der Regel nicht über die Personalabteilung, sondern über die Einkaufsfunktion. Das ist deshalb ein beliebter Trick um die Personalkosten scheinbar zu reduzieren.
19.10.2015 um 16:10 Uhr
Ja, das Konstrukt LAKs hab ich verstanden. Aber dass man quasi Nicht-LAKs so in die Leiharbeit drückt, kannte ich eben noch nicht.
Aber wie geht man denn da als BR vor? Wir bekommen eine Anhörung über die Einstellung einer LAK, die sich der AG vorher ausgeguckt hat. Andere Bewerbungsunterlagen, z.B. von denjenigen Bewerbern, die nicht über die Zeitarbeitsfirma gehen wollten, sehen wir also nicht...
19.10.2015 um 16:43 Uhr
Solltet ihr mehr wissen, LAK "Einstellung" halt nicht zustimmen.
19.10.2015 um 16:48 Uhr
Als Arbeitgeber würde ich mich hier auf den Standpunkt stellen, dass die anderen Bewerber ihre Bewerbung zurückgezogen haben. Kann man sich natürlich drüber streiten ob er damit Recht hat.
19.10.2015 um 18:11 Uhr
@seesee
Schau mal hier:
BAG, Beschluss vom 30.09.2014 Aktenzeichen 1 ABR 79/12
Und BAG vom 10. 07. 2013 - 7 ABR 91/11 Kommentiert in: http://bibnet.bund-digital.de/Content/?vpath=\bibdata\zeits\AiB\cont\2014\AiB.File258.htm&logintoken=5mm3pqbs80ke
19.10.2015 um 19:08 Uhr
Danke Jakarta!
Wie sieht es aus, wenn der AG eine LAK befristet auf eine Stelle setzt, welche es immer geben wird?
Die Stelle ist also unbefristet, der Zeitraum der Einstellung aber befristet... Könnte der BR dann auch argumentieren, es sei nicht vorübergehend?
Die AG tricksen doch bei dem Thema Leiharbeit, wo sie können, das macht mich verrückt! Zumal bei uns Leiharbeit teurer ist als fest angestellte MA. Das treibt die Stundensätze hoch. Das ist doch Missmanagement! Ich reg mich gerade total auf, wie man wohl bemerkt...
19.10.2015 um 21:38 Uhr
Denke an deine Gesundheit und lasse das Aufregen. Sorge besser dafür, dass andere dieses Problem haben oder bekommen.
Tja, auch wenn die Rechtslage hier relativ klar ist, so würde ich nie etwas verallgemeinern und das auch in allen Fällen als gegeben ansehen.
Was sich hier in den beiden Urteilen (Beschlüssen) noch als Relativ einfach darstellt, kann in anderen Fällen dann doch ganz anders aussehen. Da hier ja immer noch darüber gestritten wird, was und wie lange „Vorübergehend“ überhaupt bedeutet, sollte erst einmal geklärt werden, wann, wo und ob feste Arbeitsplatze im Betrieb überhaupt bestehen. Hier kommt es stark auf das Verhalten sowie Äußerungen der Geschäftsleitung an. Dass eine entsprechende Personalplanung hier auch eine Rolle spielt, sollte eigentlich klar sein.
Aber was hindert einen BR daran, hier ev. Unstimmigkeiten durch ein Gericht klären zu lassen, indem den Vorstellungen des AG nicht entsprochen und Einstellungen die Zustimmung, wie in der Kommentierung angegeben, verweigert wird. Nur wer hier auch aktiv wird, erfährt eine Erfahrung. Sei sie für einen nun positiv oder auch negativ. Zumindest lernt man dann, woran man ist und was man zukünftig anders machen sollte.
„Die Stelle ist also unbefristet, der Zeitraum der Einstellung aber befristet... Könnte der BR dann auch argumentieren, es sei nicht vorübergehend?“
Auch wenn ein längerer Zeitraum auch in die Kategorie „Vorübergehend“ eingeordnet werden kann, bedarf es hier eines Sachgrundes, warum diese nicht mit einem Festangestellten besetzt werden kann. Und natürlich kann ein BR immer argumentieren, dass dieses eben aus seiner Sicht nicht vorübergehend ist. Was dann folgt oder zu erfolgen hat, dürfte ja allgemein bekannt sein.
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