Ein Arbeitnehmer soll verhaltensbedingt gekündigt werden. Der Betriebsrat ist darüber informiert wurden und wird angehört. Darf der Betriebsrat mit den betroffen Arbeitnehmer über die beabsichtigte Kündigung sprechen?
Darf man der Kündigung nicht zustimmen wenn man Bedenken hat, die aber nicht zwingend für ein Widerspruch im Sinne von §102 Abs 3 ausreichen würden.