Versetzung/Anhörung
Hallo an alle. Ich hätte da mal eine Frage. Wir bekamen kürzlich von der Geschäftsführung eine Anhörung vorgelegt, bei der es um eine Versetzung eines Kollegen geht. Der Kollege sollte lediglich von Gebäude A zu Gebäude B versetzt werden. Sonst ändert sich nichts. Bevor wir als Betriebsrat der Versetzung zustimmen wollten, haben wir den Kollegen darauf angesprochen, wie er dazu steht. Die Geschäftsführung stellt dies nun allerdings als Vertrauenbruch dar. Wer hat nun recht ?
Community-Antworten (4)
15.10.2015 um 00:27 Uhr
Ihr habt natürlich richtig gehandelt. ihr müsst ja wissen ob der Kollege mit der Maßnahme einverstanden ist oder nicht.
15.10.2015 um 10:16 Uhr
Sehe ich auch so. Wenn sich nichts (wesentlich) weiter ändert, ist es wahrscheinlich auch gar keine Versetzung im Sinne des § 95 Abs. 3 BetrVG und der BR überhaupt nicht zu hören. Aber das muss man dem AG ja nicht sagen.
15.10.2015 um 13:36 Uhr
Ist denn im Gebäude B auch ein neuer Vorgesetzter zuständig? Und wenn ja hat dieser disziplinarische Gewalt über den MA und/oder führt selbständig Leistungsbeurteilungen durch? Dann ändert sich das Arbeitsregime und wäre somit eine Versetzung. Hierzu gibt es ein BAG Urteil von 1972. Bzgl. des Gesprächs mit dem MA sehe ich keinen Vertrauensbruch... ihr sollt doch für und mit den MA entscheiden. Wie soll das ohne Kontakt geschehen?
15.10.2015 um 18:10 Uhr
Wie weit voneinander entfernt sind denn Gebäude A und B?
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