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Weiterbildung von Arbeitnehmern AGeber trägt Seminarkosten AN besucht Seminar in Freizeit - rechtens?

L
Lala
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich möchte noch eine Frage loswerden. Unser Arbeitgeber möchte unsere Dokumentation über EDV laufenlassen. Die meisten MitarbeiterInnen haben keine Erfahrungen. Logisch ist, dass sie deshalb ein Seminar besuchen müssen. Der AG macht nun dem BR folgenden Vorschlag. Er übernimmt die Seminarkosten und die MitarbeiterInnen sollen dies aber in ihrer Freizeit machen, damit es für den AG nicht zu teuer wird. Der AG meint es wäre ja auch für die MitarbeiterInnen ein Gewinn. Wir als BR sehen dies nicht ein, denn der AG möchte diese Umstellung, dann kann er sie auch bezahlen. Liegen wir richtig?

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Community-Antworten (15)

A
Angi1

07.09.2006 um 14:31 Uhr

Hallo Lala,

schau dir dazu mal die Kommentierung zu § 96 und § 98 BetrVG. an.

Ich würde sagen, in eurem Fall muss der AG bezahlen.

Als Alternative käme doch sicher ein Inhouse Seminar in Frage. Dabei spart der AG erhebliche Kosten und kann deshalb die Schulung während der Arbeitszeit stattfinden lassen.

mFg Angi1

K
Kölner

07.09.2006 um 15:24 Uhr

@Angi1 Du machst mir Spass... ;-)

"Unser Arbeitgeber möchte unsere Dokumentation über EDV laufenlassen." - Was denkst Du denn wer ein grösseres Interesse an dem Dokumentationssystem haben wird: Der AG oder der AN?

@Lala Ihr habt doch allen "Druck" auf den AG in der Hand: Die MBR nach § 87 BetrVG!

A
Angi1

08.09.2006 um 09:41 Uhr

@Kölner sei versichert, dass ich nicht zu Deinem "Vergnügen" antworte.

Da der AG mit dem BR ja bereits verhandelt ( §87 Abs. 1 Punkt 6) habe ich auf die beiden §§ hingewiesen, in welchen die dazugehörige Ausbildung behandelt wird. Außerdem ist der Alternativvorschlag kein "klein Beigeben" seitens des BR`s.

dkmm Angi1

K
Kölner

08.09.2006 um 11:11 Uhr

@Angi1 So dünnhäutig???

L
Lala

09.09.2006 um 14:22 Uhr

Hallo Angi, der AG hat mit dem BR, also mit uns noch nicht verhandelt, sondern es wurde uns zwischen Tür und Angel gesteckt. Unsere PDL sagte : " Könnten Sie sich vorstellen, dass die MA die Schulungen privat absolvieren, wir würden dann die Kosten der Schulung übernehmen und die MA haben da ja auch etwas , was sie für sich anwenden können. Und bedenken Sie doch mal die Kosten, die damit auf den AG zukommen. Wir haben ca. 15 MA die überhaupt keine Erfahrung haben, d.h. es muß mindestens ein Grundkurs her der einige Zeit in Anspruch nimmt. Unsere Meinung ist, der AG muß alles bezahlen. Inhouse ist nicht möglich > Schichtdienste und keine Computer.

L
Lotte

09.09.2006 um 14:27 Uhr

Lala Mein Gott Lala...warum hast Du nicht bereits zu Beginn dieses Beitrags erwähnt, dass es sich um ein Heim handeln könnte? Dann hätte ich sagen können, dass § 8 Abs. 2 Nr. 6 HeimPersV greifen wird und der AG das bezahlen muss!!!

K
Kölner

09.09.2006 um 14:37 Uhr

@Lotte Respekt! Zumal eine solche zwingende Schulungsverordnung kaum jemand kennt!

L
Lala

09.09.2006 um 15:31 Uhr

Hallo Lotte, tut mir leid, aber ich habe nicht daran gedacht, dass es Unterschiede gibt. Ich dachte, wenn der AG etwas einführen will, muß er die Kosten tragen, egal in welchem Arbeitsbereich es ist. Ja, wir sind ein Heim und die Dienstplangestaltung, sowie die Dokumentation soll über EDV laufen.

Danke und schönes Wochenende Lala

F
Fayence

09.09.2006 um 15:51 Uhr

LaLa, Lotte & Kölner

Schlagt mich, aber dem § 8 HeimpersV entnehme ich nur, dass den entsprechenden AN die Gelegenheit zur Fortbildung zu den unter Abs. 2 benannten Inhalten gegeben werden muss. Beinhaltet für mich z.B. keine Kostentragungspflicht des AGs; auch sehe ich hier die Initiative vom AN ausgehend!

Die Verpflichtung, AN in der Anwendung eines neuen Arbeitsmittels zu schulen, besteht für mich davon völlig unabhängig. Ich empfehle den §97 Abs.2 BetrVG...

K
Kölner

09.09.2006 um 18:00 Uhr

@Fayence Tatsächlich hat Lotte völlig Recht.

Auch hier gilt nämlich wieder - ähnlich wie beim TzBfG und sogar beim BetrVG - eine Kommentierung wirkt. ;-)

F
Fayence

09.09.2006 um 22:04 Uhr

Kölner, o.k.! :-))

Bedeutet dieser § im Umkehrschluss, dass ein AG Fortbildungen zu diesen Themen anbieten MUSS? Oder muss er Freistellung & Seminarkosten auch dann tragen, wenn ein AN das Angebot eines externen Anbieters wahrnehmen möchte?

K
Kölner

09.09.2006 um 23:08 Uhr

@Fayence Mitunter! - Wenn er es nicht selber anbieten kann.

W
Waschbär

10.09.2006 um 22:48 Uhr

@ Lala,

welches EDV-Dokumentationssystem ?

Prof-heim,Senso oder Heimcaresys.? p.s ein seminar wird euch nicht reichen......

für gewöhnlich kommt nach der Dokumentation per EDV, die Leistungserfassung "Mobil" mit sogenannten PDA´s.......... das macht dann in der anfangszeit richtig laune besonders für d. Admin vor Ort, und d. "schwestern" Überleg euch schon mal eine DV zum Schutze der AN´s mit der EDV Doku hat der AG und seine "AL´s", die AN noch besser,schneller im Blick, direkt vom "Sessel" aus.

hatten das thema vor jahren, hat vorteile wenn mann, mit dem Prg. umgehen kann.......... (z.b Copy.......Lesbarkeit...datenverfügbarkeit)

hat aber auch etliche nachteile besonders wenn die dinger streiken... und der notarzt die diagnosen möchte.....oder der MDK vor der tür steht .

M
Mamudo

10.09.2006 um 23:18 Uhr

@Waschbär

ey. kommt da das Helfer Syndrom bei dir durch ? oder Erinnert dich das an die Guten-Alten-Zeiten damals auf Station.

W
Waschbär

10.09.2006 um 23:53 Uhr

@ Mamudo,

ja voll und ganz, besonders die rückenschmerzen,die rundenfüsse die kopfschmerzen weil mann ständig angst hatte was falsch zu machen oder das dumme gefühl, was nach dienst hoch kam, das mann schon wieder keine zeit hatte für längere gespräche....

immer hin habe ich nicht vergessen, wo mein anfang war.

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