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Seminarkosten

D
Dreamthief
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir liegen eigentlich im Dauerklinsch mit unserer Geschäftsführung. Der Betriebsrat in dieser Form existiert seit ca 3 Jahren. Nun sind drei Kollegen neu ins Gremium gekommen und nun haben wir angefangen sie auf Grundlagenschulungen der WAF BetrVG I+II zu schicken. Dazu gibt es einen Beschluss und den haben wir der GL auch geschickt und keine Reaktion erhalten. zusätzlich haben wir der GL auch eine Kostenaufstellung geschickt.

Kostenaufstellung zum Seminar vom 07.09.2010 - 10.09.2010 Betriebsverfassungsgesetz Teil 2

Name	Seminargebühr	Hotelzimmer	Verpflegung	Summe	
XXXXXX	    549,- €	                    89 ,- €	                      49,- €		
		           3 Übernachtungen	      3Tage		
		            ergibt   267,-              ergibt   147,- €	 963,- €	
					
	                                                 						
					

Um die enstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten bittet der Betriebsrat, wie in solchen Fällen bei der Firma XXX die Regel,um die Bereitstellung eines Firmenfahrzeugs ab Sonntag den 06.09.2010 Abends, um eine pünktliche Anreise am 07.09.2010 zu gewährleisten.

XXXXX den 15.06.2010

Für den Betriebsrat

Nun habe ich, BRV, am heutigen Tag ein Telefonat mit dem GF gehabt der mir mitteilte, dass sie die Seminargebüht übernehmen würden aber weder den Hotelaufenthalt noch die Versorgungskosten übernehmen würden.

Ich habe bereits Schulungen gehabt also weist mich bitte nicht wieder darauf hin. Ich bin einfach nur verunsichert weil wir eine sehr pfiffige Rechtsanwältin haben und deswegen mache ich mir trotzdem irgendwie Sorgen das sie uns das anhängen können.

Wenn sie die Seminarkosten übernehmen, müssen sie dann nicht auch die Hotel und Verpflegungskosten übernehmen. Die Seminare sind mindestens 100 Kilometer entfernt. Das einzige was ich mir vorstellen könnte wäre, das sie sich eigtnlich denken würden das der Betriebsrat eine Inhouse Schulung machen sollte, wie es der vorherige Betriebsrat gemacht hat.

Wie gesagt, keine gönnerhaften Hinweise sondern einfach nur aufbauende Fakten.

Viielen Dank im Voraus !!!!!

(Betriebsratsvorsitzender)

1.09205

Community-Antworten (5)

J
jazzman

09.09.2010 um 16:20 Uhr

Hallo Dreamthief, wenn es ein Seminar nach §37/6 Betr VG ist hat der AG die gesammten Kosten zu tragen. Samt Fahrtkosten. Checken was am günstigsten ist Zug oder Leihwagen. Was für Seminare und in welcher Form das entscheidet Ihr alleine als BR. Der AG muß nur zahlen. Aber Achtung die Seminare müssen für die BR-Arbeit erforderlich sein. Bei Euren in diesem Fall kein Problem. Seid ihr gewerkschaftlich organisiert??? In diesem Falle würde ich diese Seminare bevorzugen den da kann man sich mit den Gewekschaften einigen das sie das Geld beim AG einfordern/ oder sogar einklagen. Hab vor der Anwältin keine Angst sie verwendet das gleiche Gesetz wie DU . Du musst nur vorbereitet sein. Das Betr.VG gibt Dir recht . Ich hatte diese Fälle schon öfter. Gruß Jazzman

V
Vannelle

09.09.2010 um 17:01 Uhr

Hallo Dreamthief ich habe vor kurzen ähnliches Problem gehabt nur das GF gar nichts zahlen wollte. War allerdings auch ein Rhetorikseminar bei der WAF. Hab deswegen dann auch mit dem Chef der WAF gesprochen. Wenn Euer Beschluß rechtens(Anwältin klären lassen) dann können die ruhig auf Seminar fahren (Bei Schulungen für rechtliche Themen gar kein Thema) Die Übernachtungskosten holt sich dann die WAF von der Firma notfalls gerichtlich. Wichtig wie gesagt Eure Beschlüsse müssen wasserdicht sein!

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dreamthief

09.09.2010 um 19:55 Uhr

Danke, das beruhigt mich schon etwas. Ich weiss nicht was das soll. Wenn sie die Seminare nicht bezahlen wollen könnte ich das Vorgehen vieleicht verstehen aber was soll das mit den Übernachtungs und Verpflegungskosten. Ich wittere Ungemach. I

M
maraxla

10.09.2010 um 18:04 Uhr

Ist es aber nicht auch so das die GF ein Seminar in unmittelbarer Nähre zum Wohnort vorschlagen / vorschreiben kann, wenn dieses inhaltlich gleichwertig und kostengünstiger ist?

P
Petrus

13.09.2010 um 11:41 Uhr

@marax: Und wer legt fest, ob das inhaltlich gleichwertig ist? Das müsste dann schon von gleichen Anbieter sein, zu einem vergleichbaren Zeitpunkt (oder eher) stattfinden, zu den das BRM auch kann. Und der Referent sollte auch noch passen. (Wenn der ArbGeb-Anwalt bei einem Wettbewerber der WAF BR-Schulungen anbietet, will man nicht unbedingt von diesem geschult werden...)

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