Hallo,
wir liegen eigentlich im Dauerklinsch mit unserer Geschäftsführung. Der Betriebsrat in dieser Form existiert seit ca 3 Jahren. Nun sind drei Kollegen neu ins Gremium gekommen und nun haben wir angefangen sie auf Grundlagenschulungen der WAF BetrVG I+II zu schicken. Dazu gibt es einen Beschluss und den haben wir der GL auch geschickt und keine Reaktion erhalten. zusätzlich haben wir der GL auch eine Kostenaufstellung geschickt.

Kostenaufstellung zum Seminar vom 07.09.2010 - 10.09.2010
Betriebsverfassungsgesetz Teil 2


Name Seminargebühr Hotelzimmer Verpflegung Summe
XXXXXX 549,- € 89 ,- € 49,- €
3 Übernachtungen 3Tage
ergibt 267,- ergibt 147,- € 963,- €



Um die enstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten bittet der Betriebsrat,
wie in solchen Fällen bei der Firma XXX die Regel,um die Bereitstellung eines Firmenfahrzeugs
ab Sonntag den 06.09.2010 Abends, um eine pünktliche Anreise am 07.09.2010 zu gewährleisten.


XXXXX den 15.06.2010

Für den Betriebsrat

Nun habe ich, BRV, am heutigen Tag ein Telefonat mit dem GF gehabt der mir mitteilte, dass sie die Seminargebüht übernehmen würden aber weder den Hotelaufenthalt noch die Versorgungskosten übernehmen würden.

Ich habe bereits Schulungen gehabt also weist mich bitte nicht wieder darauf hin. Ich bin einfach nur verunsichert weil wir eine sehr pfiffige Rechtsanwältin haben und deswegen mache ich mir trotzdem irgendwie Sorgen das sie uns das anhängen können.

Wenn sie die Seminarkosten übernehmen, müssen sie dann nicht auch die Hotel und Verpflegungskosten übernehmen. Die Seminare sind mindestens 100 Kilometer entfernt. Das einzige was ich mir vorstellen könnte wäre, das sie sich eigtnlich denken würden das der Betriebsrat eine Inhouse Schulung machen sollte, wie es der vorherige Betriebsrat gemacht hat.

Wie gesagt, keine gönnerhaften Hinweise sondern einfach nur aufbauende Fakten.

Viielen Dank im Voraus !!!!!


(Betriebsratsvorsitzender)