Wir (BR) wollen die Wahl unseres ersten JAV einleiten. Wahlberechtigt sind ja alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In unserem Betrieb gibt es einige Studenten, die ihre Master- oder Bachelorabeit hier anfertigen, manche machen ein Pflicht-Praktikum und andere sind als Werkstudenten beschäftigt. Welche Gruppe ist nun zur "Berufsausbildung" beschäftigt und darf wählen. Leider finde ich sehr widersprüchliche Informationen hierzug.

Danke schon Mal im Voraus

Silvia