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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

erste JAV-Wahl ---- Wahlberechtigte, die zur Berufsausbildung beschäftigt sind?

S
Silvia
Dez 2016 bearbeitet

Wir (BR) wollen die Wahl unseres ersten JAV einleiten. Wahlberechtigt sind ja alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In unserem Betrieb gibt es einige Studenten, die ihre Master- oder Bachelorabeit hier anfertigen, manche machen ein Pflicht-Praktikum und andere sind als Werkstudenten beschäftigt. Welche Gruppe ist nun zur "Berufsausbildung" beschäftigt und darf wählen. Leider finde ich sehr widersprüchliche Informationen hierzug.

Danke schon Mal im Voraus

Silvia

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

14.10.2015 um 18:56 Uhr

Berufsausbildung ist jegliche Form der Ausbildung. Zusätzlich müssen aber die Voraussetzungen eines Arbeitnehmers im Sinne des § 5 BetrVG bestehen. Als erster einfacher Prüfungsschritt wäre da zu hinterfragen, ab bei der Eingliederung in den Betrieb der Betriebsrat nach § 99 BetrVG anhört wurde. Möglicher Weise sind damit schon 99% der Probleme geklärt - über den Rest würde ich die Personalabteilung um Auskunft bitten.

S
Silvia

16.10.2015 um 14:52 Uhr

Vielen Dank für die Antwort.

Silvia

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