W.A.F. LogoSeminare

Kündigung führt zu privaten Kosten

H
HannesBRV
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben folgendes Problem:

Ein BR-Mitglied hat sich für BR-Arbeit hin und wieder etwas "schluderig" abgemeldet beziehungsweise auch wohl hin und wieder nicht. Dies wurde vom AG abgemahnt.

Bei einem erneuten Vorfall wurde ihr direkt fristlos gekündigt. Das entsprechende Verfahren hat sie für sich entscheiden können. Allerdings befürchtet sie, auf den eigenen Kosten jetzt sitzenzubleiben? Haben wir da einen Schutz?

Ansonsten könnte der AG ja die Betriebsräte mit unbegründeten Kündigungen überziehen und jeder Vorfall wäre mit erheblichen privaten Kosten verbunden. Das hält eine Privatperson natürlich auf Sicht nicht aus. Die Kollegin hat sich "aus persönlicher Sicherheit" auch entschieden, ihr Amt nun niederzulegen.

Bitte jetzt keine Tipps wie "dann eben bei der Abmeldung aufpassen". Denn das war nur hier der Aufhänger. Fehlerfrei ist niemand und wenn der AG etwas finden will, dann ist stets eine latente Gefahr da!

1.79607

Community-Antworten (7)

W
Widder

14.10.2015 um 14:42 Uhr

Wenn man Mitglied in der zuständigen Gewerkschaft ist, erfährt man hilfe ohne zusätzliche Kosten. Wenn man nicht Mitglied ist, kann man von dem bis dahin gesparten Geld, den Rechtsanwalt bezahlen..... Ganz nebenbei gibt es auch die Möglichkeit eines Arbeitsrechtsschutzes.

Wenn sie ihr Amt niedergelegt hat, sammelt der AG in aller Ruhe innerhalb des auslaufenden Kündigungsschutzes alles was ihm hilft sie loszuwerden. Das ist dann viel einfacher, weil er die Zustimmung des BR nicht mehr braucht.

O
outofmemory

14.10.2015 um 14:57 Uhr

Ergänzend zu Widder: Viel schlimmer finde ich, dass der AG jetzt gelernt hat, wenn ich BRler mit Klagen überziehe, kann ich diese aus dem Amt drängen. Die Signalwirkung finde ich fatal. Sofern die Amtsniederlegung noch nicht offiziell ist, würde ich versuchen dies abzuwenden. Auch aus den Gründen die Widder schon nannte.

Bzgl. der Kosten bleibt die Kollegin auf den Kosten des eigenen Anwalts sitzen. Es sei denn es gab einen Vergleich, wo etwas anderes geregelt wurde. Ansonsten könnte ich noch folgenden Link beisteuern. https:de.wikipedia.org/wiki/Kosten_eines_Arbeitsgerichtsverfahrens_in_Deutschland

G
gironimo

14.10.2015 um 15:09 Uhr

und

.... auf den Kosten sitzen, es sei denn man ist rechtschutzversichert - z.B. über die Gewerkschaft.

Aus der Frage scheint mir hervorzugehen, dass der BR nach § 103 BetrVG möglicher Weise gar nicht beteiligt wurde. Das dürfte dann ein relativ kurzer Prozess werden.

H
Hartmut

14.10.2015 um 15:12 Uhr

Der erwähnten gewerkschaftlichen Hilfe stehe ich skeptisch gegenüber, ich habe bessere Erfahrung mit Fachanwälten gemacht. Es ist wahr, man sollte tunlichst rechtsschutzversichert sein heutzutage. Wenn man das aber nicht ist, trotzdem zum Anwalt gehen, für eine Erstberatung. Die darf nicht mehr als 190 Euro kosten und dafür kauft man erstklassigen Rat über eine volle Stunde. Für eine erste Beurteilung der Aussichten reicht das allemal. Der Anwalt wird auch auf Prozesskostenhilfe hinweisen und wie man die beantragt usw. usw.

U
Uller

14.10.2015 um 15:35 Uhr

Ich finde es fast schon fahrlässig ohne Rechtschutzversicherung, egal ob privat oder dem DGB-RS als BR zu arbeiten. Wenn man aktiv BR-Arbeit macht ist der Konflikt mit dem Arbeitgeber vorprogrammiert. Zumindest bei vielen Arbeitgebern. Im übrigen sollte ein BR- Mitglied nach seiner ersten Schulung wissen, das sich jeder in der ersten Instanz selber vertreten kann, also ohne Anwalt. Bei der geschilderten Sachlage wäre ich ohne zu zögern alleine in den Gerichtssaal marschiert.

B
bürgermeister

15.10.2015 um 13:09 Uhr

Mich interessiert mal ob ihr als BR der fristlosen Kündigung zugestimmt habt und wenn nicht ob das ein Zustimmungsersetzungsverfahren war?

P
Pjöööng

15.10.2015 um 18:19 Uhr

Wenn der Sachverhalt tatsächlich so ist, wie beschrieben, dann verwundert mich, dass der Arbeitgeber hier zur Kündigung gegriffen hat, wo er das Kündigungsschutzverfahren doch eigentlich nur verlieren konnte. Da es sich um einen Verstoß gegen die Amtspflichten gehandelt hat, wäre er mit einem 23er Verfahren besser bedient gewesen. Im Falle des Obsiegens wäre ebenfalls sichergestellt gewesen, dass der AN nicht mehr gegen seine Abmeldepflichten verstoßen kann.

Nächster Schritt wäre gewesen, dass der Arbeitgeber die Zustimmung des BR hätte einholen müssen. Im Falle eines Zustimmungsersetzungsverfahrens wäre das BRM Beteiligter gewesen und hätte sinnvollerweise einen Anwalt eingeschaltet. Im Falle dass der Arbeitgeber die Zustimmung nicht ersetzt bekommen hätte, wäre er zum Ersatz der Rechtsvertretungskosten verpflichtet gewesen.

Da aber auch hier für die Kündigung Gründe maßgeblich waren, die rein aus dem Betriebsratsamt resultierten, ist der Arbeitgeber wohl für die Anwaltskosten einstandspflichtig, zumindest deshalb, weil er im Rechtsstreit unterlegen ist.

Wenn allerdings diese Kollegin nunmehr aus Angst ihr Amt niedergelegt hat, wird sie wohl kaum Ansprüche anmelden wollen.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Dienstreise mit privaten PKW --> Unfall --> Was nun?

Älter

Folgender Fall Ein Mitarbeiter aus unserem Betrieb ist zu einem Lehrgang mit seinem privaten PKW gefahren. Auf dem Weg dort hin ist ihm ein Unfall passiert. Für diese Fahrzeug gab es keine Kasko

Aufstellung der BR-Kosten?

Älter

Hallo Kollegen, hat ein BR-Gremium das Recht zu erfahren welche Kosten es verursacht hat, wie Seminarkosten, BR-Büro-Kosten, Kosten für ausgefallene Arbeitszeit, Bewirtungskosten, usw.. Muß der AG au

Übernahme der Kosten für Stornierung einer Reise aufgrund der Rücknahme der Urlaubsgenehmigung

Älter

Hallo Zusammen Übernahme der Kosten für Stornierung einer Reise aufgrund der Rücknahme der Urlaubsgenehmigung Sachverhalt: in unserer Firma wird die Urlaubsgenehmigung wie folgt durchgeführt. Di

Mitarbeiterüberwachung bei E-Mail und Internet ohne bisherige Regelung - gerade weil wir keine Vereinbarung oder Regelung haben dürften die Mails und die besuchten Internetseiten nicht kontrolliert und dokumentiert werden?

Älter

In unserem Unternehmen gibt es keine Regelung zur privaten Internetnutzung und privaten Mails. In einem Gespräch mit unserem Datenschutzbeauftragten behauptete dieser, daß unser GF jederzeit den priva

Seminarkosten und Dienstreiseformular

Älter

Hallo liebe Leute, ich habe eine Frage zum Procedere bei Betriebsrats-Fortbildungen. Ein Kollege besucht demnächst eine BR-Fortbildung. Beschlussverfahren und Kostenübernahme ist geklärt und mithi