Folgender Fall


Ein Mitarbeiter aus unserem Betrieb ist zu einem Lehrgang mit seinem privaten PKW gefahren. Auf dem Weg dort hin ist ihm ein Unfall passiert. Für diese Fahrzeug gab es keine Kasko und somit sitzt er nun auf seinen Kosten.

Auf Grund seiner Tätigkeit in Unternehmen war es seine erste Dienstreise, somit war ihm nicht bekannt das er einen Dienstreiseauftrag benötigt und er mit einen Firmenwagen zum Lehrgang hätte fahren müssen. An den betreffenden Tagen hätte allerdings ihm dieser zur Verfügung gestanden.

Er ist vorher von niemanden über seine Rechte und Pflichten aufgeklärt wurden.

Bei uns im Betrieb gibt keine schriftliche Regelung darüber, ob man mit dem privaten oder Firmenwagen Dienstreisen zu erledigen hat.
Allerdings sind alle Personen, die befugt sind Dienstreiseaufträge auszustellen, angewiesen wurden, wenn möglich einen Firmenwagen zu Verfügung zustellen.

Hat dieser Mitarbeiter irgend eine Möglichkeit bzw. ein Recht darauf, das unser Betrieb die Kosten oder einen Teil über nimmt. Wir würden Ihm gerne helfen wollen, doch unser GF ist nicht bereit irgend welche Kosten zu übernehmen, da er ja eine Firmenwagen hätte nehmen können.

Mit freundlichen Grüßen NEC