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Weitere Beschäftigung bei Wegfall des BR Mandates - Gleichwertigkeit?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, wie könnte es weitergehen:

Ein BR Vorsitzmitglied war die überwiegende Zeit freigestellt, auf vollständige Freistellung wurde verzichtet um den Anschluss an den Beruf nicht zu verpassen. Das BR Mandat ist nun entfallen-der alte Job aber wurde aufgeteilt und ist weg. Im gesetz steht zwar etwas von gleichwertiger Tätigkeit-im Kommentar wird aber immer auf den ´Beruf abgehoben. Der Begriff Beruf ist aber in wikipedia umschrieben als "Unter dem Beruf versteht man diejenige institutionalisierte Tätigkeit, die ein Mensch für finanzielle oder herkömmliche Gegenleistungen oder im Dienste Dritter regelmäßig erbringt, bzw. für die er ausgebildet, erzogen oder berufen ist. "

Also auch ausgebildet....und Jahrzehntelange Berufserfahrung-die natürlich auch in das Gehaltsgefüge eingeflossen ist.

Welche andere Tätigkeit-womöglich noch in einem vollkommen anderen Sach- oder Fachgebiet-soll oder kann denn hier gleichwertig sein? Man würde ja u.U. wieder zum Berufs-anfänger.

Wer hat Infos-Urteile-Meinungen??

7.00809

Community-Antworten (9)

L
Lotte

21.04.2009 um 20:00 Uhr

betriebsratten, was ich noch nicht verstehe: Was ist denn mit dem Teil, den er die ganze Zeit noch "normal" gearbeitet hat und nicht freigestellt war?

B
betriebsratten

05.05.2009 um 17:37 Uhr

@Lotte

Diente der Aufrechterhaltung der Fach- und Sachkunde im Aufgabengebiet, waren nur ca. 10% der ursprünglichen Arbeitszeit. Also 90% und mehr für den BR.

Deshalb wurde für den BR ja auch ein Ersatz eingestellt, dieser aber mit anderen AUfgaben betraut.

L
Lotte

06.05.2009 um 13:55 Uhr

betriebsratten, hab ja gar nicht mehr mit Deiner Antwort gerechnet...;-))

Ich meine, dass der AG dem AN nach Freistellung einen Arbeitsplatz zuzuweisen hat, der in Bezug auf die Bezahlung und m. E. Entscheidungskompetenzen, dem entsprechen muss, was vor der Freistellung gegeben war zuzüglich einer "normalen" betrieblichen Entwicklung. Das BRM kann, wenn dieses nicht der Fall ist, Klage erheben. (siehe Däubler § 38 BetrVG RN83)

B
betriebsratten

19.06.2009 um 11:09 Uhr

@lotte

War eine Zeitlang afk...danke

Nur das Betriebsratsmitglied oder hat auch der Betriebsrat Handlungsmöglichkeiten?

L
Lotte

19.06.2009 um 12:55 Uhr

betriebsratten, kann hier keinen kollektivrechtlichen Bezug erkennen, deswegen denke ich: Nur das BRM.

afk: arbeiten für kölner? afk: auf fasten kur? afk: auf fernen kontinenten?

Ist jedenfalls schön, dass Du nun wieder da bist...;-))

B
betriebsratten

22.06.2009 um 12:52 Uhr

@lotte und alle Sorry...afk = away from Keyboard

Kollektivrechtlich behinderung der Betriebsratsarbeit????

L
Lotte

22.06.2009 um 14:33 Uhr

betriebsratten, so nach dem Motto: Es findet sich keiner mehr für die BR Tätigkeit, wenn ihm danach so schlimme Dinge blühen? Das wäre aber um viele Ecken gedacht und ob die Richter diese Ecken auch mitgehen?

B
betriebsratten

23.06.2009 um 10:18 Uhr

@Lotte und alle

Es fängt dann an eine Rolle zu spielen, wenn Du in einem Betriebsteil arbeitest, der überwiegend hochspezialisierte Beschäftigt mit langjähriger Erfahrung.....aber eben deshalb auch gewissen Scheuklappen. Die lassen dann lieber die Finger vom BR-auch wenn dem und letztendlich der ganzen Belegschaft geschadet wird, weil die gleichzeitig die hellen Köpfchen sind......

Also kein Ansatz für Eingreifmöglichkeiten des BR?

L
Lotte

24.06.2009 um 01:50 Uhr

Betriebsratten, ich bin ja nicht die entscheidende Richterin. Kann mir aber nicht vorstellen, dass Richter in diesem Fall, wenn Ihr keine Regelmäßigkeit nachweisen könnt, eine Benachteiligung des BR Amtes im Allgemeinen anerkennen.

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