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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Probearbeiten

W
Wiedermalratlos
Jan 2018 bearbeitet

Es wurde in der vergangenen Woche recht kurzfristig intern eine Stelle für den Servicedesk ausgeschrieben. Nun weiß ich, dass sich ein Kollege auf diese Stelle beworben, bisher jedoch noch keine Rückmeldung erhalten hat. Heute habe ich von einer Kollegin aus dieser Abteilung nebenbei erfahren, dass schon seit ein paar Tagen ein anderer Kollege dort zur Probe arbeitet und man ihm diesen Arbeitsplatz in Aussicht gestellt hat. Der Betriebsrat wurde hierüber nicht informiert! Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das so richtig ist. Ich habe den Eindruck, dass man durch diese Maßnahme ein ordentliches Bewerbungsverfahren mit Anhörung des Betriebsrates ausgehgebelt hat. Der BR kann ja nun kaum mehr dem probearbeitenden Kollegen sagen, dass man sich ggf. gegen seine Einstellung bzw. Versetzung ausspricht! Alle anderen Bewerber haben meiner Meinung nach keine Chance mehr, ohne dass es zu viel Unmut unter den Kollegen führt und der BR letzlich der Buhmann ist. Wie sollen wir uns als BR jetzt verhalten?

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Community-Antworten (6)

M
Moreno

13.10.2015 um 23:18 Uhr

Na der BR wird zur Einstellung angehört stimmt zu oder verweigert diese wenn es Widerspruchsgründe gibt. Was der AG vorher mit dem Kollegen abgesprochen hat darf keine Rolle spielen bei Eurer Entscheidung.

G
Globus

13.10.2015 um 23:23 Uhr

Das überrascht mich jetzt... mit der Probearbeit, wurde der Kollege doch eventuell schon versetzt - hier geht es vielleicht nciht um die zeitliche Begrenzung, sondern um die Änderung der Arbeit...

IMHO hätte eine solche Probearbeit vermutlich nciht ohne Anhörung bezüglich 99 vom AG umgesetzt werden dürfen...

M
Moreno

13.10.2015 um 23:30 Uhr

Na es geht hier doch wohl wie sich der BR verhalten soll wenn die Anhörung zur geplanten Maßnahme kommt. Und da spielt es keine Rolle ob der Kollege schon Probe gearbeitet hat oder nicht.

G
gironimo

13.10.2015 um 23:31 Uhr

Ihr solltet den AG unmissverständlich auffordern, die Maßnahme (Versetzung) umgehend rückgängig zu machen (siehe auch § 101 BetrVG, den Ihr ggf. anwenden solltet).

Der AG darf nicht voraussetzen, dass Ihr wohl nichts dagegen haben könntet - die Chance, Euch mit der Angelegenheit zu befassen (also das § 99 BetrVG-Verfahren) muss er schon anwenden.

G
Globus

13.10.2015 um 23:33 Uhr

danke gironimo, sehe ich genau so...

M
Moreno

14.10.2015 um 14:25 Uhr

Seh ich nicht so bei uns bekommen alle AN die sich intern bewerben die Möglichkeit Probe zu arbeiten. So sieht der Vorgesetzte was passt und die Kollegen auch. Aber wie gesagt mit Regelabsprache das es für alle die Möglichkeit gibt.

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