Arbeitgeber will Leiharbeitnehmer aus dem Ausland zum Probearbeiten in unsere Firma holen, was wird dann aus unseren Leiharbeitern? Haben wir bei dem ein Mitbestimmungsrecht oder gilt hier nur ein Informationsrecht?
Unsere Seminarempfehlung
Leiharbeit
Rechtliche Hintergründe der Arbeitnehmerüberlassung kennen