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Leiharbeitnehmer

L
Larsen
Jan 2018 bearbeitet

Gleich mal noch eine Frage,

Arbeitgeber will Leiharbeitnehmer aus dem Ausland zum Probearbeiten in unsere Firma holen, was wird dann aus unseren Leiharbeitern? Haben wir bei dem ein Mitbestimmungsrecht oder gilt hier nur ein Informationsrecht?

90302

Community-Antworten (2)

P
pfeilenbogen

09.02.2011 um 11:02 Uhr

  1. Beschäftigung von Leiharbeitnehmern = § 99 BetrVG
  2. Frage = Hinweis auf notweniges Schulung des BR, also Beschluss und Schulungen besuchen.
S
sueton

09.02.2011 um 16:19 Uhr

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