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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

3 Tage Probearbeiten auf Veranlassung des Arbeitsamtes - Hätte der BR auch hierüber vorher informiert werden müssen?

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sielberpfeil
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns im Betrieb wurde eine Stelle intern und extern ausgeschrieben. Unterlagen von abgelehnten Bewerben gingen an den BR. Gestern saß plötzlich jemend auf dem ausgeschriebenen Platz. Erklärung auf Nachfrage des BR "Dies ist ein 3 tägiges Probearbeiten auf veranlassung des Arbeitsamtes." Meine Frage: Hätte der BR auch hierüber vorher informiert werden müssen? Wenn ja, wie beweisen wir dies dem Ag. Mfg sielberpfeil

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Community-Antworten (3)

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Frosch

18.12.2007 um 20:43 Uhr

Informiert müsst ihr in jedem Fall werden. Ihr habt das gleiche Recht zu wissen wer sich zu welchem Zweck auf dem Firmengelände aufhält wie eure GL. Aber was willste da jetzt machen? Den Arbeitslosen vom Hof jagen weilder Alte sich mal wieder nicht an die Spielregeln gehalten hat? Im übrigen veranlasst das Amt für Arbeit kein Probearbeiten. Da fragt euer Chef vorher, ob man sowas nich machen könnte und die stimmen in der Regel zu

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sielberpfeil

18.12.2007 um 21:09 Uhr

Wir wollen niemanden auf den Hof jagen. Es ist so das diese "Probearbeiterin" bereits in einem anderen Betrieb der Firmengruppe gearbeitet hat, und gleichzeitig aus unserem Betrieb am 31.12.2007 bei einer Kolleginder befristete Vertrag ausläuft und sie schon während der Ausschreibung ihren Bescheid auf auslaufen des Vertrages bekommen hat. Sie hat diese Stelle zwischen durch vertreten. Und wenn es so ist das die Anfrage für die Probe vom AG ausgeht, sieht mir das Ganze nach Kungelei aus.

K
Kölner

19.12.2007 um 08:27 Uhr

@sielberpfeil Was hat der auslaufende AV mit der Probearbeit zu schaffen? Offensichtlich kaum etwas bis nichts! Die "Probearbeiterin" im Rahmen des § 99 BetrVG gehört durch den BR geschleust; die AN mit auslaufenden AV muss schleunigst zur AfA!

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