Erstellt am 13.10.2015 um 15:14 Uhr von Challenger
Gemäß §99 Abs.1 BetrVG hat der AG den BR VOR jeder Einstellung und VERSETZUNG
unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen und Informationen,insbesondere die für den
neuen Arbeitsbereich eventuell erforderliche Umgruppierung mitzuteilen und dessen
Zustimmung einzuholen.
Erstellt am 13.10.2015 um 15:56 Uhr von nicoline
Der Betriebsrat kann die Zustimmung zu einer Versetzung verweigern, wenn einer der in § 99 genannten Gründe zur Ablehnung vorhanden ist, mehr Mitspracherecht hat der BR nicht. Die Ablehnung sollte dann gut begründet sien, es reicht nicht, nur den § zu nennen
Erstellt am 13.10.2015 um 17:06 Uhr von Globus
sowas nennt sich dann auch "den § mit Leben füllen"...