Versetzung
Welches Mitspracherecht hat der BR bei Versetzungen?
Community-Antworten (3)
13.10.2015 um 17:14 Uhr
Gemäß §99 Abs.1 BetrVG hat der AG den BR VOR jeder Einstellung und VERSETZUNG unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen und Informationen,insbesondere die für den neuen Arbeitsbereich eventuell erforderliche Umgruppierung mitzuteilen und dessen Zustimmung einzuholen.
13.10.2015 um 17:56 Uhr
Der Betriebsrat kann die Zustimmung zu einer Versetzung verweigern, wenn einer der in § 99 genannten Gründe zur Ablehnung vorhanden ist, mehr Mitspracherecht hat der BR nicht. Die Ablehnung sollte dann gut begründet sien, es reicht nicht, nur den § zu nennen
13.10.2015 um 19:06 Uhr
sowas nennt sich dann auch "den § mit Leben füllen"...
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