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Arbeitgeber übermittelt Wählerliste nicht

E
Elessa
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind gerade im Prozess einen BR zu wählen, zur Wahl des Wahlvorstandes haben wir eingeladen und auch die Anfrage an den Arbeitgebern gestellt uns die Wählerliste zur Verfügung zu stellen. Doch leider reagiert dieser nicht. Was sind unsere Handlungsoptionen?

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Community-Antworten (5)

C
Challenger

12.10.2015 um 18:32 Uhr

Ist der Wahlvorstand denn schon gewählt ? Denn nur der WV kann die Wählerliste einfordern.Weigert sich der AG die Wählerliste vorzulegen, erfüllt er den Tatbestand der Behinderung der Betriebsratswahl. §§20 + 119 BetrVG sind hier einschlägig.

Fordert den AG mit Fristsetzung unter Hinweis der rechtlichen Bestimmungen auf,die Wählerlisten vorzulegen, verbunden mit dem gleichzeitigen Hinweis, daß ihr im Falle erneuter Verweigerung, ohne weiteres Zögern die Wählerlisten im Wege einer einst - weiligen Verfügung arbeitsgerichtlich beitreiben werdet.

E
elessa

12.10.2015 um 18:40 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wir sind ein kleines Unternehmen und nutzen das vereinfachte, 2 stufige Wahlverfahren und gründen komplett neu. Daher besteht noch kein Wahlvorstand.

G
Globus

12.10.2015 um 19:21 Uhr

dann ist es richtig, wenn euer AG die Herausgabe der Wählerlisten verwehrt...

N
nicoline

12.10.2015 um 20:04 Uhr

Zudem gibt der AG keine Wählerliste heraus sondern ein Arbeitnehmerverzeichnis mit Kennzeichnung der LA mit dessen Hilfe die Wählerliste erstellt wird. Ich bin der Meinung, dass man mit den Begrifflichkeiten korrekt umgehen sollte.

G
gironimo

12.10.2015 um 21:09 Uhr

Dann muss der AG die Listen zur Betriebsversammlung, wo der Wahlvorstand gewählt wird mitbringen und dem WV übergeben.

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