Trotz schriftlicher Aufforderung werden Stellen nur extern ausgeschrieben
Am Sonntag schlag ich die Zeitung auf und sehe, dass wieder 4 neue Stellen bei uns zu besetzen sind. Leider steht das nur in der Zeitung... intern hängt nichts. Vor über einem Jahr haben wir beschlossen und mitgeteilt, dass freie und frei werdende Stellen zunächst für 2 Wochen intern ausgeschrieben werden sollen. Ich habe schon oft darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht gemacht wurde und bekomme meist Antworten wie "das sehen in der Zeitung doch auch alle", "intern haben wir sowieso niemand mit der Qualifikation" "Korinthenkacker", "Wir reißen damit doch nur an anderer Stelle ein Loch auf" Auch im BR sehen es manche so und manche so...
Wenn jetzt die Einstellungen kommen wird es wieder Diskussion geben ob wir widersprechen sollten. Einmal haben wir das gemacht, da wurde eben zwei Wochen intern ausgeschrieben und dann doch die Externe genommen. Diesmal wird sich definitiv eine interne auf die externe Stellenausschreibung bewerben da sie schon ewig Springer für die Stelle ist und viel lieber in dem Bereich arbeiten würde.
Habt ihr auch solche Probleme und was würdet ihr tun?
Community-Antworten (37)
12.10.2015 um 10:12 Uhr
Wenn der BR vom AG ernst genommen werden will, muss er wohl widersprechen, wenn die Ausschreibungen nicht erfolgen.
Allerdings kann der AG gleichzeitig intern und extern suchen. Das könnt Ihr ihm nicht untersagen. Nur eben keine Ausschreibung - das geht nicht, wenn Ihr es nach § 93 BetrVG verlangt habt.
12.10.2015 um 10:50 Uhr
"Vor über einem Jahr haben wir beschlossen und mitgeteilt, dass freie und frei werdende Stellen zunächst für 2 Wochen intern ausgeschrieben werden sollen."
Dazu habt ihr überhaupt keine Befähigung.
12.10.2015 um 11:34 Uhr
http://www.kanzlei-hmh.de/ausschreibungsfrist-innerbetriebliche-stellenausschreibungen-93-betrvg/
@Pickel, du meinst weil wir die Rangfolge erst intern, dann extern vorgegeben haben? Also wäre eine faire Vorgehensweise den AG aufzufordern, parallel intern auszuschreiben um Ärger zu vermeiden?
12.10.2015 um 12:21 Uhr
Der AG sollte wissen, daß Eure "Vorgabe" blödsinnig ist. Ihr könnt den AG auffordern, das Stellen intern auszuschreiben sind. Von diesem Moment an, solltet Ihr mit Verweis auf diese Aufforderung JEDE Einstellung ohne interne Ausschreibung ablehnen.
Dann und nur dann wird sich etwas ändern. Aber sei Dir auch gewiß ... es wird nur ändern, daß dann auch immer intern mit ausgeschrieben wird. An der Praxis, daß der AG immer extern nimmt, um die Stellen zu besetzen, wird sich vermutlich nichts tun (eigene Erfahrung).
12.10.2015 um 12:25 Uhr
Also mal wieder ein reines Machtspiel...
12.10.2015 um 12:26 Uhr
Entscheidend ist, dass Ihr vom § 93 BetrVG gebrauch gemacht habt und die Ausschreibung verlangt habt.
Dann muss es geschehen. In einer freiwilligen BV könnt Ihr dann noch Details regeln. Gibt es die nicht, gilt aber trotzdem die geforderte Ausschreibungspflicht.
(Natürlich bleibt es im Ermessen des AG, eine freiwerdende Stelle überhaupt wieder zu besetzen - aber in Eurem Fall nur mit interner Ausschreibung)
Da der AG aber offensichtlich nicht will, bleibt Euch am effektivsten nur, die Zustimmung zu einer Einstellung nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG zu verweigern.
Mein Rat: Fordert den AG noch einmal auf, unter Bezug auf § 93 BetrVG alle zu besetzenden Stellen innerbetrieblich auszuschreiben und droht an, ab sofort von Eurem Recht gebrauch zu machen, die Zustimmung zu einer Einstellung zu verweigern, wenn es nicht geschieht.
12.10.2015 um 12:33 Uhr
Ich versteh nicht warum er es nicht einfach macht, das gleiche Ding wie in der Zeitung ist ans Brett nageln und fertig. Evtl noch nen Vermerk Interne Ausschreibung #003234 oben drüber und aus die Maus. Aber das scheint zu viel zu sein.
12.10.2015 um 12:33 Uhr
@ Fragenmann „Habt ihr auch solche Probleme und was würdet ihr tun?“
Nein, solche Probleme haben wir nicht, da dieses per BV geregelt ist.
Wäre dem nicht so, würde ich einer beabsichtigten Einstellung die Zustimmung versagen.
Auch wenn ihr ein vorheriges innerbetriebliches Ausschreiben nicht einfach so fordern könnt, sondern dieses nur über eine BV geht, habt ihr doch eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass hier vorher Ausschreibungen gefordert werden. Dazu reicht eine einmalige Aufforderung aus, wie hier ja geschehen, die danach auch nicht erneut gestellt werden muss. Selbst beabsichtigte Anzeigen sind euch vorher bekannt zu geben und können nicht einfach irgendwo ohne euer Wissen eingestellt werden.
Wer hier dann letztlich den Joker zieht, hängt dann auch nicht unerheblich von den bereits im Vorfeld im Rahmen einer Personalplanung getroffenen Vereinbarungen und der Durchsetzungsfähigkeit eines BR ab.
12.10.2015 um 13:33 Uhr
Zitat: "Selbst beabsichtigte Anzeigen sind euch vorher bekannt zu geben und können nicht einfach irgendwo ohne euer Wissen eingestellt werden."
Ist das so ?
12.10.2015 um 14:18 Uhr
Auch eine parallele Ausschreibung kann der BR meiner Ansicht nach nicht fordern.
Der Gesetztestext ist eindeutig: Es hat auf Wunsch eine interne Ausschreibung zu erfolgen, wenn der BR dies fordert. Das kann auch pro forma nach Unterschrift eines Vertrages mit einem Externen erfolgen. Denn entscheidend ist die Eingliederung in die Arbeit, nicht der Vertragsschluss.
12.10.2015 um 14:22 Uhr
@ celestro Ja, dem ist so!
Denn auch eine Stellenanzeige in einer Zeitung ist eine Art der öffentlichen Ausschreibung, bei denen gewisse Vorgaben einzuhalten sind.
Auch wenn ein BR nicht die Betriebspolizei ist, so obliegen ihm doch div. Überwachungspflichten, von denen dann weitere Handlungen/Verfahren abhängig sein können.
Z. B. verpflichtet die Vorschrift des § 11 AGG jeden AG zur strikt neutralen Stellenausschreibung. Jede benachteiligende Form der Stellenausschreibung ist daher verboten. Die Pflicht erstreckt sich sowohl auf öffentliche als auch auf innerbetriebliche Stellenausschreibungen.
Über Form und Inhalt einer Ausschreibung entscheidet zwar der AG nach pflichtgemäßem Ermessen allein. Besteht aber ein BR, hat der AG bindende Vereinbarungen über Stellenausschreibungen zu beachten. Allein daraus ergibt sich schon ein Informationsrecht eines BR.
Das ist auch nur ein kleines Beispiel. Aus dem TzBfG, BetrVG (Personalplanung) und weiterer Gesetze und Verordnungen, ergeben sich noch weitere Rechte und Pflichten, die zumindest zu einer Informationspflicht eines AG gegenüber einem BR führen.
@Pickel Sorry, aber du schreibst wieder einmal unsinnigen Schrott.
12.10.2015 um 14:53 Uhr
Mit den Stellenangeboten in den örtlichen Gazetten dokumentiert Euer AG,daß er Euch als BR überhaupt nicht für VOLL nimmt. Denn unabhängig davon,daß er auf Euer Verlangen hin, die zu besetzenden Arbeitsplätze im Betrieb nach §93 BetrVG auszuschreiben hat, hat er Euch nach §92 Abs.1 BetrVG über die Personalplanung,:
"insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen und Maßnahmen der Berufsbildung ANHAND VON UNTERLAGEN RECHZZEITIG ZU UNTERRICHTEN"
Meiner Auffassung nach hat Euer AG in GROBER Weise gegen seine Verpflichtungen nach dem BetrVG verstoßen. Wirksames Mittel hiergegen ist, gegen den AG ein Verfahren nach §23 Abs.3 BetrVG einzuleiten.
12.10.2015 um 15:39 Uhr
@ Jakarta
Danke für die Erläuterung.
12.10.2015 um 17:56 Uhr
tach zusammen...
Ja, alles richtig... und ja, es ist ein Machtspiel... ob man dieses dann wirklich mitspielen sollte... hmmmm.... ich frage mal so, was bringt der Kampf? Und stellen wir uns mal vor man läßt es eskalieren und kämpft und "gewinnt"...
Ich als AG würde dann doch keinen internen nehmen, sondern die Stellenausschreibung so gestalten, dass keiner in Frage kommt... was bringt denn dann die interne Stellenausschreibung?
Davon aber mal ab, auch auf externe Stellenausschreibungen können sich doch interne bewerben... was sproicht da bitte gegen?
Darum meine Frage... lohnt sich der Kampf? Wenn ja wofür, um die Situationen eskalieren zu lassen? Sich streiten um des streitens Willen?
Ich denke politisch kein ein BR da fast nur verlieren... ernsthaft kommunizieren kann ein BR wohl kaum, warum man das im Sinne der AN macht...
Wiederlegt meine Meinung gerne...
Ich denke, grundsätzlich sollten BR immer überdenken, wofür es sich lohnt zu kämpfen, und wenn sie was haben, dann aber bitte mit harten Bandagen...
Nachtrag: Ich denke ihr habt bessere Chancen was zu bewirken wenn ihr euch andere Baustellen raussucht... Wenn der AG bei solchen Dingen schon sowas macht, dann hat der bestimmt noch viel viel mehr "Leichen im Keller"
13.10.2015 um 15:40 Uhr
Ich verweise hier ganz klar auf Seminare, die sich um personelle Maßnahmen drehen. Damit ist jedem gedient.
Nach § 93 BetrVG kann der Betriebsrat verlangen, dass zu besetzende Arbeitsplätze VOR IHRER BESETZUNG innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.
Wenn euer AG ohne eure Rücksprache Stellen nur extern ausschreibt und ihr vorher nicht wusstet, dass die Stelle zu besetzen ist, hat er mindestens § 92 Abs. 1 (Personalplanung) ignoriert, in dem festgeschrieben ist, dass der AG den BR über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und zukünftigen Personalbedarf UND (!) die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten hat. Ist das nicht passiert, könnt ihr nicht nur nachträglich die interne Ausschreibung parallel zur externen fordern (könnt ihr sowieso, wenn ihr das wollt, egal zu welchem Zeitpunkt), ihr könnt auch auf Basis dieses falsch eingeleiteten Verfahrens zur Zustimmung des BR die Zustimmung zur Einstellung verweigern (AG hat o.g. § ignoriert und ggf. auch eure nachträgliche Forderung zur internen Ausschreibung).
Damit ihr aber künftig klare Regeln diesbezüglich habt, solltet ihr eine Betriebsvereinbarung schaffen, die das ablauforganisatorisch korrekt regelt, weil solche ungeschriebenen Abläufe von Arbeitsgerichten unterschiedlich interpretiert werden.
13.10.2015 um 16:09 Uhr
Warum sollte ein Arbeitgeber auch einen BR ernst nehmen, der die interne Ausschreibung verlangt, aber aus deren Fehlen keine Konsequenzen zieht? Das sollte doch primär eine rein mechanische Prufung sein. Keine Ausschreibung? => Keine Zustimmung, keine Diskussion, fertig!
Die interne Ausschreibung ist Voraussetzung dafür, dass Arbeitgeber und BR sehen, ob und welches Potential im Unternehmen vorhanden ist.
Der Arbeitgeber stellt doch, trotz internen Ausschreibung und interner Bewerbungen, immer nur extern ein? Wenn die AN die bereits im Unternehmen sind nicht ausreichend qualizfiziert für höhere Aufgabe sind, dann muss man seine Rechte bezüglich innerbetrieblicher Weiterbildung geltend machen.
Auch aus der Personalplanung ergeben sich Ansätze für innerbetriebliche Weiterbildung.
Alles funktioniert nicht? Dann kann man das Thema auf Betriebsversammlungen thematisieren. Notfalls müssen die Arbeitnehmer lernen, dass sie innerhalb dieses Unternehmens "nix werden können".
In den Grundlagenseminaren sollte man eigentlich gelernt haben, dass man dem Arbeitgeber am meisten Schmerzen zufügen kann, wenn man Einstellungen verhindert oder zumindest erschwert. Ein BR der an dieser Stelle seine Rechte nicht wahrnimmt, signalisiert dem Arbeitgeber dass er sein Amt nicht ernsthaft ausüben will.
13.10.2015 um 19:18 Uhr
Aber mal ehrlich... was bring hier Stress? wenn der AG wie hier agiert, gibt es viel größere Baustellen als eine interne Stellenausschreibung...
Dass der AG hier nicht über die Personalplanung mit dem BR spricht, steht nciht geschrieben... aber wenn auch das nciht ist... hey, dann ist die Lage für den BR noch schlimmer... was bringt es also wegen einer Zustimmungsverweigerung den großen Streit vom Zaun zu brechen...? das dann eventuell anstehende Verfahren ist langwierig und mit ungewissen Ausgang...
Und dann stellt sich der AG hin und sagt der Nelegschaft: "schaut, ich wollte einstellen - feste Arbeitskräfte um Entlastung in den Abteilungen zu schaffen - das Arbeitsaufkommen zu verringern, und der BR hat das verhindert - wegen dem mußte ich vor Gericht und habe auch noch Recht bekommen..." usw usw usw...
Und gerade einem unerfahrenen BR würde ich solche Flöhe nicht ins Ohr setzen... Ganz ehrlich...
Man sollte sich mit dem AG in einer solchen Situation streiten, wo man was gutes für die Belegschaft machen möchte und auch das dann so kommunizieren, so bekommt man die Belegschaft hinter sich - aber doch nicht mit der Zustimmungsverweigerung zu Einstellungen...
Dadurch zeigt man keine Schwäche - im Gegenteil, man gewinnt Stärke, wenn man den AN was gutes bringt... Auch diese Kämpfe sind anstengend, aber das lohnt sich zumindest...
Aber dennoch würde ich das Fehlverhalten des AG in dieser Sache immer und immer wieder im Mobatsgespräch anprangern und immer und immer wieder protokollieren... einfach für die Zukunft...
Nachtrag: Das habe ich noch vergessen... Wie sieht die betrübsübliche Praxix aus...? Jeder AN hat je nach Bundesland 5 Tage Bildungsurlaub... wieviele bilden sich weiter? Wieviel Prozent nutzen das nur annähernd...? Und nun zur internen Stellenausschreibung... wenn der AG will, sucht er da die Eier legende Wollmilchsau und wer als "einfacher AN bewirbt sich dann? Das ist wenn die Ausnahme und nicht als die Regel... und ob der AG dann die interne vorzieht... wieso sollte er... ich sage ja nciht, dass sowas sinnlos ist - im Gegenteil, da wo BR und AG vertrauensvoll zusammenarbeiten ist das in der Tat ein gutes Instrument... Auch hinsichtlich verschiedener Management Prozesse... ja ich weiß, das will hier keiner hören... aber auch eine eventuelle Unterforderung ist Stress für AN und eine psychische Belastung...
Auch hier könnte ich mir persönlich eine BV gut vorstellen..., aber mal ehrlich, wenn der AG auf hart geht... dann kommt da nix vernünftiges bei heraus...
ergo, ich bleibe im Moment bei meiner Meinung, dass ein solcher Streit weder dem AG hilft zu zeigen, dass man ernst genommen werden soll, noch bringt es die Chemie zwischen BR und Belegschaft ins reine... in Meinen Augen, ist ein solcher Kampf wie hier sinnlos zu kämpfen... Ein BR wie hier geschildert wird nicht wirklich gewinnen, sondern vermutlich sogar Vertrauen der Belegschaft verlieren...
13.10.2015 um 20:10 Uhr
Das ist natürlich auch eine Strategie: Jegliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber vermeiden. Dann bitte aber auch artig dafür bedanken dass er einen wenigstens bei der Einstellung angehört hat. Ist ja schließlich auch nicht selbstverständlich.
13.10.2015 um 20:33 Uhr
das habe ich doch gar nicht geschrieben.... im Gegenteil....
Nachtrag: Ich schrieb da wo es siich lohnt soll man kämpfen... da wo man was gutes für die AN bewirken kann - und dann mit harten Bandagen...
Warum glaubst du, wäre ein solcher Kampf wie hier sinnig? Nur um dem AG zu zeigen dass man kämpfen möchte? hmmm, wäre das nciht ein unding zu kämpfen, wenn man nicht annähernd weiß ob man gewinnt, und selbst wenn, die AN dann gegen sich aufzubringen? Glaubst du nicht, dass es sinnvoller ist, zu kämpfen, ach wenn man vielleicht nicht gewinnt, aber durch die Sache um die man kämpft die Belegschaft hinter sich zu wissen, weil diese merkt, man will das Beste für sie?
Glaubst du mir, dass ich eine ähnliche Erfahrung gemacht habe, wegen Zustimmungsverweigerung? Glaubst du mir, dass ich mir jetzt in den Hintern beiße das initiiert zu haben? Und als letztes, glaubst du mir, dass Anwälte mitunter ähnliche Tipps in solchen Situationen geben wie ich?
Gruß Globus
13.10.2015 um 21:45 Uhr
Keine interne Ausschreibung gleich keine Einstellung ist auch meine Meinung zu diesem Thema. Hier muss ein Betriebsrat dem Arbeitgeber auch mal zeigen wo der Frosch die Locken hat ;-) sonst wird man vom AG nicht Ernst genommen.
13.10.2015 um 21:50 Uhr
Globus, wenn es Dir nicht gelingt, der Belegschaft deutlich zu machen, dass die interne Ausschreibung in ihrem Sinne ist und dass es den Arbeitgeber kein bisschen behindert wenn er diese macht, dann bist Du als BRM völlig fehl am Platze.
Für die Belegschaft kämpfen wenn man dem Arbeitgeber zuvor regelmäßigbestätigt hat dass man keine Eierin der Hose hat?
Und " glaubst du mir, dass Anwälte mitunter ähnliche Tipps in solchen Situationen geben wie ich?" Ganz sicher nicht!
13.10.2015 um 22:17 Uhr
lol - wie ich schrieb, ich habe dieses mitgemacht... und ja unser Anwalt hat uns sogar angedroht wenn wir bei dem Kurs bleiben die Mandatschaft entzogen wird....
Und wisst ihr was? ihr ungläubigen?
Es ist in der Tat so, dass es wichtigere Baustellen gibt, als eine solche... Und nur weil ihr in gefestigeten Betrieben gibt, wo alles ausgehandelt ist usw... und ihr aus diesem Grund vermutlich eine gewisse Art Betriebsblindheit erlangen konntet, heißt es noch lange nciht, dass eure Einschätzung die allumfassende ist...
Und wenn man mich richtig liest, habe ich in einem Post zu diesem Thema geschrieben, dass auch ich mir diese Option da zu intervenieren frei halten würde - dann aber mit andauernder TO im Monatsgesprächs - inklusive der Protokolle dazu... dann wird nämlich ein Schuh draus - weil bei stetiger Weigerung des Arbeitgebers... na, da ist der 23,3 interessanter als einer Einstellung wegen fehlender Stellenausschreibung die Zustimmung zu verweigern... oder seht ihr das anders?
13.10.2015 um 22:38 Uhr
Zitat (Globus): Wenn Du mit " und ja unser Anwalt hat uns sogar angedroht wenn wir bei dem Kurs bleiben die Mandatschaft entzogen wird...." ausdrücken willst, dass Euer Anwalt nicht bereit war, Eure Interessen zu vertreten, dann ging es vermutlich um etwas völlig anderes als im hier diskutierten Fall.
13.10.2015 um 22:40 Uhr
Äh Globus was hast Du geraucht ? Davon will ich auch was haben!
13.10.2015 um 22:51 Uhr
nein, es ging um einen sehr ähnlich gelagerten Fall
und moreno, Lucky Strike ohne Zusatzstoffe...
Nachtrag: ok, genau genommen hat er geschrieben - hoch offiziell, dass er die Mandatschaft niederlegen wird...
13.10.2015 um 23:13 Uhr
Was heißt denn "sehr ähnlich". Mir fehlt da die Phantasie
13.10.2015 um 23:20 Uhr
Du brauchst da keine Fantasie.., es war sehr sehr ähnlich mit dem Unterschied, dass es außer in dem Fall immer eine interne Stellenausschreibung gab - wie von uns gewollt... Aber das war nciht der einzige Widerspruchsgrund...
14.10.2015 um 00:35 Uhr
Wie? Der Arbeitgeber hat eine Stelle, obwohl Ihr das gefordert hattet, nicht intern ausgeschrieben, Ihr habt nach § 99 (2) 5. BetrVG der Einstellung widersprochen. Statt pragmatisch die Ausschreibung nachzuholen und den BR erneut anzuhören hat der Arbeitgeber den aufwändigen Weg über die Zustimmungsersetzung gewählt und Euer Anwalt hat gesagt: "Da vertrete ich Euch nicht!"?
14.10.2015 um 12:40 Uhr
Beide Seiten, die sich hier streiten kann man nachvollziehen.
Zum einen sollte man sich selbstverständlicht auf das Recht der innerbetrieblichen Ausschreibung berufen. Wenn die nicht da war, dann Verweigerung (mit Begründung).
Dummerweise ist es nur so, daß dies am Ende (und da stimme ich der anderen Seite in soweit zu) gar nichts bringt. Ein nicht zu dummer AG wird von der ersten Verweigerung an, immer die innerbetriebliche Ausschreibung machen. Und dann ? Dann stellt er munter weiter externe ein, weil diese "besser" sind und fertig.
Wer glaubt, am Ende käme etwas positives für die AN raus, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
P.S. Wäre es ein "vernünftiger" AG, wäre die Sache mit der innerbetrieblichen nie falsch gemacht worden.
14.10.2015 um 13:02 Uhr
Natürlich kann der Arbeitgeber, wenn er denn unbedingt will, trotz interner Ausschreibung immer extern einstellen.
Aber dann ist es am BR dies transparent zu machen. Dann legt man mal in der ersten Betriebsversammlung des Jahres eine Auswertung auf, aus der sich z.B. ergibt: "Im vergangenen Jahr hatten wir 30 offenen Stellen, dazu gab es insgeamt 185 interne Bewerbungen und alle offene Stellen wurden extern besetzt!" Und dann bittet man den Arbeitgeber vor versammelter Mannschaft dazu Stellung zu nehmen, wöran das liege. Mangelhafte Qualifikation des vorhandenen Personals? Falsche Auswahl des Personals? Falsche Personalpolitik? Der Arbeitgeber wird dies vor der Belegschaft kaum erklären können. Und als BR kann man dann kräftig punkten wenn man den Arbeitgeber auffordert, wehr in die innerbetriebliche Qualifikation zu investieren, oder ob er wolle dass die guten Mitarbeiter das Unternehmen verlassen?
Da ist sicherlich kein Automatismus drin, aber ein Betriebsrat kann hier wirklich mehr tun als nur an den Weihnachtsmann zu glauben.
14.10.2015 um 18:04 Uhr
Ob du es glaubst oder nicht, ähnlich haben wir aggiert und noch mal ehrlich, bei uns gibt es ja interne Stellenausschreibungen - aber, die sind dann so ausgeschrieben, dass es kaum interne Bewerber geben kann.
14.10.2015 um 18:09 Uhr
@ Pjöööng
Grundsätzlich eine nette Idee. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, daß ein BR der sich bislang auf der Nase rumtanzen ließ, derart auflehnt nicht sonderlich groß.
Aber wie sagt man so schön ... steter Tropfen hölt den Stein. Ich werde es weiter versuchen. ;-)
14.10.2015 um 18:26 Uhr
Und ich würd die stetige Weigerung dokumentieren und sammeln und dann eines Tagens ein ganz ganz großes Fass aufmachen - und dann handelt es nciht mehr um Zustimmungsverweigerungsverfahren - sondern um den 23er... Das dann den Kolleginnen und Kollegen näher zu bringen ist einfach leichter und auch das Ziel definierter und leichter zu erreichen. Selbstverständlich sollten auch andere Vergehen des AG in gleicher weise dokumentiert werden. Je nach Lage der Dinge hat man dann schnell soviel zu sammen, dass sich jeder Anwalt die Finger danach leckt den BR erfolgreich verteidigen zu dürfen...
14.10.2015 um 21:10 Uhr
Verstehe wieder mal nicht, waum hier der BR verteidigt werden muss.
Und meinst Du ernsthaft dass es irgendwen beeindruckt wenn Du die Verfehlungen der letzten drei Jahre gesammelt hast? Und ein 23er Verfahren gegen den Arbeitgeber?Warum sollte ihn das beeindrucken?
14.10.2015 um 21:17 Uhr
wer spricht hier von drei Jahren? stellst du dich jetzt dumm, oder versuchst du dich nur rauszuwinden?
15.10.2015 um 00:05 Uhr
Dann setz doch den Zeitraum ein der Dir beliebt. Das ändert doch nichts an den Fakten.
Wann ist denn nun Dein Fass "ganz groß"?
Und ansonsten gilt für Dich: "Wer im Glashaus sitzt ..."
15.10.2015 um 09:15 Uhr
Ähnlich wird eine Diskussion im Gremium dann auch verlaufen wie dieser Thread hier :D Danke für den Input
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