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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitarbeiter kündigt in der Probezeit - Kann/Darf neue Anhörung verkürzt werden?

H
HQBR2022!
Jul 2022 bearbeitet

Ein Mitarbeiter hat noch während der Probezeit gekündigt. Diese Position war ursprünglich, nach den Regel, intern ausgeschrieben. Da sich keiner beworben hat, wurde diese extern ausgeschrieben.

Nun stellt sich folgende Frage: da dringend ein Mitarbeiter für diese Position gesucht wird, gebe es aus der ursprünglich extern ausgeschriebenen Position noch Interessenten, die auch tatsächlich zusagen würden. Jedoch möchte die Person bis morgen eine Rückmeldung, da die Person selbst eine Kündigsfrist einhalten muss. Muss die Position erneut intern ausgeschrieben werden, oder dürfen wir der externen Anhörung zustimmen?

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Community-Antworten (4)

U
UdoWoe

28.07.2022 um 16:15 Uhr

Wenn es ein und dieselbe Stelle ist, somit keine Änderung zu vorherigen Internen Stellenausschreibung gibt und sich auf diese ja auch niemand gemeldet hatte, würde ich auf eine erneute Interne Stellenausschreibung verzichten wollen. Die MA wussten ja von der Stelle und haben sich nicht darauf beworben. Ich sehe kein Problem der Anhörung des neuen, externen Interessenten zuzustimmen.

R
Relfe

28.07.2022 um 18:03 Uhr

mMn muss die interne Ausschreibung wiederholt werden, weil sich inzwischen evt. ein interner MA dafür bewerben möchte. Die Situation von damals kann sich ja für die MA geändert haben.

M
Muschelschubser

28.07.2022 um 19:39 Uhr

Ich glaube, da werden wir vergeblich nach irgendwelchen Regelungen oder Fristen suchen.

Für mich wäre interessant, innerhalb welcher Zeitspanne das alles abgelaufen ist, und ob man zwischen der Bewerbungsfrist der internen Ausschreibung und der neuen Besetzung noch einen engen zeitlichen Bezug herstellen kann.

Wenn nicht, dann müsste man davon ausgehen dass sich die Umstände ggf. geändert haben und eine interne Bewerbung ein anderes Ergebnis bringen könnte. Dann sollte man unter allen Umständen eine entsprechende Benachteiligung vermeiden.

Das riecht nach einer Einzelfallentscheidung nach gründlichem Abwägen.

R
Relfe

29.07.2022 um 10:25 Uhr

@HQBR2022!

evt macht es Sinn die BV dazu mit einem Zusatz zu versehen, der genau diesen Punkt klärt: Wann muss eine interne Ausschreibung wiederholt werden?

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