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Abrechnung von Seminarstunden

N
NataschaF
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ...wenn ein BR-Mitglied ein Seminar besucht an freien Arbeitstagen ....werden dann die Seminarstunden später mit Freizeitausgleich beglichen ? Oder bekomt man wirklich nur die Stunden erstattet die man auch gearbeitet hätte. Als Beispiel von Montag bis Mittwoch mit Dienst geplant - Seminar findet von Montag bis Freitag statt --- wie ist da die Regelung ?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

10.10.2015 um 11:33 Uhr

BR-Tätigkeit wird wie Arbeitszeit gewertet. Findet BR-Tätigkeit aus betrieblichen Gründen (Dienstplan) außerhalb der Arbeitszeit satt, ist ein Zeitausgleich auch für diese Zeit zu gewähren.

Dazu § 37.3 BetrVG: (...)Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann.(...)

Und 37.6 BetrVG: Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Betriebsbedingte Gründe im Sinne des Absatzes 3 liegen auch vor, wenn wegen Besonderheiten der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung die Schulung des Betriebsratsmitglieds außerhalb seiner Arbeitszeit erfolgt; in diesem Fall ist der Umfang des Ausgleichsanspruchs unter Einbeziehung der Arbeitsbefreiung nach Absatz 2 pro Schulungstag begrenzt auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.

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