Hallo ...wenn ein BR-Mitglied ein Seminar besucht an freien Arbeitstagen ....werden dann die Seminarstunden später mit Freizeitausgleich beglichen ? Oder bekomt man wirklich nur die Stunden erstattet die man auch gearbeitet hätte. Als Beispiel von Montag bis Mittwoch mit Dienst geplant - Seminar findet von Montag bis Freitag statt --- wie ist da die Regelung ?