Kostenloser Sachverstand
Liebe Forumsteilnehmer, zum Wochenende hätte ich eine kurze Frage:
Wir verhandeln derzeit mit dem AG eine Betriebsvereinbarung, stehen kurz vor dem Ende der Verhandlungen und würden diese, bevor wir unterschreiben, gerne juristisch prüfen lassen.
Da der AG gewöhnlich externe Sachverständige ablehnt und wir, zumindest in diesem Falle, keine Auseinandersetzung vor Gericht anstreben wollen, werden wir die BV durch die Rechtsabteilung unserer örtlichen Gewerkschaft prüfen lassen (nur zur Erläuterung: dies soll eine Ausnahme bleiben, die Prüfung verursacht keine Kosten).
Meine Frage: Bedarf die Hinzuziehung von kostenlosen Sachverständigen eines Beschlusses nach §80 BetrVG und damit einhergehend einer Einigung mit dem AG?
Lieben Dank für Eure Aufmerksamkeit
Community-Antworten (4)
09.10.2015 um 18:21 Uhr
dies soll eine Ausnahme bleiben, die Prüfung verursacht keine Kosten<
Und warum dann die Ausnahme? Ist doch immer gut, wenn man kostenlose Unterstützung bekommt.
Beschließern solltet Ihr es schon; der BRV kann ja nicht irgend etwas allein entscheiden - der AG braucht aber hier nicht weiter konsultiert werden.
Ich würde die Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft hier unter § 2 BetrVG sehen.
11.10.2015 um 10:14 Uhr
Die Willensäußerung des Betriebsrats ist der Beschluss. Also macht das mal besser. Irgendjemandes Zeit, die sonst Arbeitszeit wäre, kostet es den AG ja doch, und dadurch indirekt auch Geld. ;) Für's nächste Mal rate ich euch zu einem Beschluss, einen Rechtsanwalt ins Gremium einzuladen, um euch in Sachen Sachverständigenrat etwas Nachhilfe zu geben.
11.10.2015 um 13:52 Uhr
@Hartmut Vielen Dank für die Antwort. Vielleicht habe ich mich unkonkret ausgedrückt: Es geht darum, dass der AG Sachverständige möglichst verhindern will und wir nicht ständig über die Einigungsstelle gehen wollen oder über Gericht. Mir geht es in dieser Frage darum, ob mit dem AG beraten werden muss, wenn wir kostenlosen, externen Sachverstand anfordern. Der AG argumentiert im zweifelsfalle mit Geschäftsgeheimnissen, die wir an externe weitergeben würden. Die ganze Sache ist nicht besonders witzig, da wir auch schon massiv vom AG bedroht worden sind, wenn wir ohne seine ausdrückliche Genehmigung mit Sachverständigen sprechen. Aber, keine Sorge, wir wehren uns.
@gironimo Auch dir vielen Dank. Dies beantwortet meine Frage nahezu komplett.
11.10.2015 um 15:26 Uhr
@ NickNeu
Mir stellt sich eher die Frage, ob der von Euch gewünschte externe "Sachverständige" auch tatsächlich als Sachverständiger hinzugezogen werden darf.
Mehr dazu hier: https:www.tbs-nrw.de/fileadmin/Shop/Broschuren_PDF/TBS_Broschuere_Gut_beraten.pdf
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