Erstellt am 09.10.2015 um 16:21 Uhr von gironimo
>dies soll eine Ausnahme bleiben, die Prüfung verursacht keine Kosten<
Und warum dann die Ausnahme? Ist doch immer gut, wenn man kostenlose Unterstützung bekommt.
Beschließern solltet Ihr es schon; der BRV kann ja nicht irgend etwas allein entscheiden - der AG braucht aber hier nicht weiter konsultiert werden.
Ich würde die Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft hier unter § 2 BetrVG sehen.
Erstellt am 11.10.2015 um 08:14 Uhr von Hartmut
Die Willensäußerung des Betriebsrats ist der Beschluss. Also macht das mal besser. Irgendjemandes Zeit, die sonst Arbeitszeit wäre, kostet es den AG ja doch, und dadurch indirekt auch Geld. ;) Für's nächste Mal rate ich euch zu einem Beschluss, einen Rechtsanwalt ins Gremium einzuladen, um euch in Sachen Sachverständigenrat etwas Nachhilfe zu geben.
Erstellt am 11.10.2015 um 11:52 Uhr von NickNeu
@Hartmut
Vielen Dank für die Antwort. Vielleicht habe ich mich unkonkret ausgedrückt: Es geht darum, dass der AG Sachverständige möglichst verhindern will und wir nicht ständig über die Einigungsstelle gehen wollen oder über Gericht.
Mir geht es in dieser Frage darum, ob mit dem AG beraten werden muss, wenn wir kostenlosen, externen Sachverstand anfordern.
Der AG argumentiert im zweifelsfalle mit Geschäftsgeheimnissen, die wir an externe weitergeben würden. Die ganze Sache ist nicht besonders witzig, da wir auch schon massiv vom AG bedroht worden sind, wenn wir ohne seine ausdrückliche Genehmigung mit Sachverständigen sprechen. Aber, keine Sorge, wir wehren uns.
@gironimo
Auch dir vielen Dank. Dies beantwortet meine Frage nahezu komplett.
Erstellt am 11.10.2015 um 13:26 Uhr von Hoppel
@ NickNeu
Mir stellt sich eher die Frage, ob der von Euch gewünschte externe "Sachverständige" auch tatsächlich als Sachverständiger hinzugezogen werden darf.
Mehr dazu hier: https:www.tbs-nrw.de/fileadmin/Shop/Broschuren_PDF/TBS_Broschuere_Gut_beraten.pdf