Liebe Forumsteilnehmer,
zum Wochenende hätte ich eine kurze Frage:

Wir verhandeln derzeit mit dem AG eine Betriebsvereinbarung, stehen kurz vor dem Ende der Verhandlungen und würden diese, bevor wir unterschreiben, gerne juristisch prüfen lassen.

Da der AG gewöhnlich externe Sachverständige ablehnt und wir, zumindest in diesem Falle, keine Auseinandersetzung vor Gericht anstreben wollen, werden wir die BV durch die Rechtsabteilung unserer örtlichen Gewerkschaft prüfen lassen (nur zur Erläuterung: dies soll eine Ausnahme bleiben, die Prüfung verursacht keine Kosten).

Meine Frage: Bedarf die Hinzuziehung von kostenlosen Sachverständigen eines Beschlusses nach §80 BetrVG und damit einhergehend einer Einigung mit dem AG?

Lieben Dank für Eure Aufmerksamkeit