Erstellt am 14.10.2019 um 08:12 Uhr von stehipp
Guten Morgen,
also erstmal werden wir Mitarbeiter nicht "gehalten", das macht man vielleicht mit Hühnern :-)))
BV gelten immer für alle Mitarbeiter des Unternehmens, nach einer Fusion also für beide "alten" Häuser. Somit Kaffee und Tee für alle.
Bzgl. des Wassers sehe ich jetzt keinen Anspruch der MA. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es da innerhalb einer Bank an unterschiedlichen Standorten unterschiedliche Handhabungen gibt. Die Thematik ist sicherlich bei den Fusionsgesprächen untergegangen.
Ich würde mich an deiner Stelle an den BR wenden, dann können die mit dem AG die BV neu verhandeln und idealerweise das "Wasser" ergänzen.
Gerade im Zuge von Fusionen sind AG hier gerne bereit Zugeständnisse zu machen, um unnötige Unruhe in der Belegschaft zu vermeiden.
Erstellt am 14.10.2019 um 10:35 Uhr von rsddbr
Zitat stehipp: "BV gelten immer für alle Mitarbeiter des Unternehmens [..]"
Betriebsvereinbarungen gelten für den Betrieb, nicht für das Unternehmen.
Erstellt am 14.10.2019 um 10:36 Uhr von Pjöööng
Zitat (stehipp):
"BV gelten immer für alle Mitarbeiter des Unternehmens, nach einer Fusion also für beide 'alten' Häuser."
Schon wieder eine Änderung im Betriebsverfassungsgesetz die ich nicht mitbekommen habe?
BRThomas, wofür steht das "BR" in Deinem Nick? Sind das die Initialen Deiner beiden Vornamen?
Ja, es ist sogar ausdrücklicher Wille von Gesetzgeber und Rechtsprechung dass für einzelne Betriebe einzelne Vereinbarungen getroffen werden.