Hallo,

heute brauche ich mal wieder den Sachverstand der Forumsteilnehmer.

Wir haben als Wahlvorstand einen Einspruch zur Wählerliste bekommen, der
per e-Mail , also Elektropost gekommen ist. Ist dieser Einspruch in der richtigen Form oder müßte er nicht handschriftlich eingereicht werden ?

Vielen Dank für die Hilfe schon mal im voraus

MFG
Dirk