Wir haben am 03. und 04.11.2015 in unserem Unternehmen die Betriebsratswahl durchzuführen. Nunmehr hat ein originäres Mitglied des noch amtierenden Betriebsrates den Wunsch bei mir (Vors. des Wahlvorstandes) geäußert, Einblick in die eingereichten Wahlvorschlagslisten (3) mit Stützunterschriften zu nehmen. Sie selbst ist Listenführerin einer dieser Listen.
Darf sie das? Wenn nein, wo finden wir dazu etwas im Gesetz. Wir möchten ihr diesen Einblick nicht gewähren, da in unserem Betrieb auch versucht wird, die Wahl zu verhindern.