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Kündigungsschutzgesetz

L
Lernender
Jan 2018 bearbeitet

Ist ein Arbeitnehmer der aus dem Vertrieb in den Innendienst wechselt, einen neuen Arbeitsvertrag erhält, durch das Kündigungsschutzgesetz erfasst oder kann der AG ohne große Probleme innerhalb der ersten 6 Monate kündigen? Leider war keine Antwort mehr möglich so das ich die Frage erneut eingestellt habe.

Hier noch einige Ergänzungen zum warum, ich diese Frage stelle.

Der Arbeitnehmer hat seinen Vertrag schriftlich gekündigt da er die besagte Stelle zunächst nicht erhalten sollte. Zwichenzeitlich hatte sein Mitbewerber diese Stelle abgesagt. Daraufhin bot man ihm doch die begehrte Stelle an und es kam zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages. Nach Antritt dieser neuen Arbeitsstelle kam es zu Problemen im zwischenmenschlichen Bereich ( keine relevanten Kündigungsgründe). Das Ergebnis war das dem Mitarbeiter innerhalb der vereinbarten Probezeit gekündigt wurde. Der AG behauptet auf Nachfragen, dass die Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages nicht den Willen hatten nach der sofortigen Wiedereinstellung diese als Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anzusehen.

Mit dieser Fragestellung kam ein befreundeter BR Kollege auf mich zu. Meine Antworten waren zunächst nicht wesentlich anders als von den Kollegen hier, doch im Verlauf des Gesprächs bin ich immer unsicherer geworden und habe die Frage deshalb hier eingestellt. Ich habe den Kollegen allerdings nicht überflüssigerweise auf entsprechende Schulungen im Arbeitsrecht hingewiesen. Das hätte ich für sehr anmaßend und wenig hilfreich empfunden.

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Community-Antworten (9)

G
gironimo

28.12.2011 um 10:25 Uhr

Ich gehe trotzdem davon aus, dass das Arbeitsverhältnis nahtlos fortgesetzt wurde.

Aber der Kollege, der gekündigt wurde, wird diese Angelegenheit ja wohl zum Gericht getragen haben. Man darf gespannt sein, was dabei herauskommt (halte uns auf den Laufenden ).

L
Lernender

28.12.2011 um 10:31 Uhr

@gironimo

ich gehe davon aus , das es nach dem Gütetermin beendet sein wird.

@kölner

nochmal danke für den Link

K
Kölner

28.12.2011 um 10:42 Uhr

@Lernender Ich halte die permanenten Hinweise und Aufforderungen, wann und wie man wem ein Seminar angedeihen lassen soll auch nicht für hilfreich. Auch hilft es demjenigen in der Situation, die das Problem akut macht, nie weiter! Da sind praktikable Lösungen gefordert und nicht Literaturmeinungen.

'gironimo' schrieb bereits, dass sich da ein Gericht mit beschäftigen sollte, wenn das Bestehen oder nicht der Probezeit strittig gestellt wird. 'peanuts' Hinweis zur Unschädlichkeit der kurzfristigen Unterbrechungen hast Du gelesen? Auch ist natürlich fraglich, was und wer wie wann gesagt haben will, was der neue AV bewirkt haben soll. Um wieviel Kündigungszeit geht es denn?

P
Peanuts

28.12.2011 um 10:47 Uhr

"Hier noch einige Ergänzungen zum warum, ich diese Frage stelle."

Kleiner Scherzkeks, diese Ergänzung hätte von Anfang an bekannt sein müssen.

"Der AG behauptet auf Nachfragen, dass die Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages nicht den Willen hatten nach der sofortigen Wiedereinstellung diese als Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anzusehen. "

Der AG wird vermutlich schlechte Karten habe. Arbeitsgerichte bishin zum BAG urteilen regelmäßig, dass das Wartezeiten gem. KschG anzuwenden sind, wenn zwischen altem und neuen AV ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. Unterbrechungen von bis zu 3 Wochen werden i.d.R. als unwesentlich angesehen.

der AN soll fristgerecht Kü´schutzklage einreichen

L
Lernender

28.12.2011 um 11:10 Uhr

@kölner

ich kann dir jetzt nicht genau sagen wie lange die Kündigungsfrist unter Anrechnung des vorherigen Arbeitsverhältnisses gelaufen wäre, gekündigt wurde dem Kollegen mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende. Kündigungsschutzklage wird oder ist eingereicht der BR hat wiedersprochen.

K
Kölner

28.12.2011 um 11:19 Uhr

@Lernender Dann läuft die Sache ja und der Kollege dürfte gute Chancen haben.

BTW: Vielleicht kann man sich ja auf halben Wege einigen?

L
Lernender

28.12.2011 um 12:39 Uhr

@kölner

das wollte ich mit dem Gütetermin zum Ausdruck bringen.

K
Kölner

28.12.2011 um 13:47 Uhr

@Lernender So schließt sich dann der Kreis...

P
paula

28.12.2011 um 17:29 Uhr

das wird sicher ein nettes Verfahren, dass Eingang in die juristische Fachpresse finden wird.... und das wird die AN-Seite wahrscheinlich erfreuen

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