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Schichtplan

T
Titus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, habe eine frage,unser AG hat einen neuen schichtplan für das Jahr 2016 erstellt hat uns auch darüber informiert aber auch gleichzeitig erklärt das wir kein Mitbestimmungsrecht haben. Ich bin aber der Meinung das wir Mitbestimmungsrecht haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz § 87 Mitbestimmungsrechte Punkt 2. Da ich auch neu im BR bin bzw jetzt auch der BR-Vorsitzender bin brauche ich etwas Hilfe :).

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

09.10.2015 um 12:52 Uhr

Dann sagt ihm, dass Ihr die Mitbestimmung des § 87 BetrVG seht. Gleichzeitig fragt Ihr ihn, auf welche irrige Annahme er sich beruft, wenn er glaubt, der BR habe keine Mitbestimmung. Fordert ihn zu Verhandlungen auf.

Setzt eine Frist von zwei Wochen und dann sieht man weiter .

W
Widder

09.10.2015 um 12:54 Uhr

Ihr seid ganz klar in der Mitbestimmung, das hast du richtig erkannt. Fag doch deinen AG auf welchen § im BetrVG er seine Aussage stützt. Lass dich nicht an der Nase rumführen, besonders jetzt am Anfang deiner BR - Tätigkeit

T
Titus

09.10.2015 um 13:37 Uhr

Vielen Dank für die schnelle antworten!

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