Erstellt am 11.08.2014 um 10:27 Uhr von blackjack
Wurde der Kündigungszeitpunkt in der Anhörung genannt?
Erstellt am 11.08.2014 um 14:38 Uhr von Hoppel
@ Sansibar
Wie kommt Ihr denn zu der Annahme, dass das Kündigungsschreiben nicht schon längst zugestellt wurde?
Ich hoffe nicht, dass ihr glaubt, ein Widerspruch des BR hätte irgendeine aufschiebende Wirkung!
Erstellt am 11.08.2014 um 15:36 Uhr von Sansibar
@blackjack, die Kündigung sollte zum 30.09. erfolgen.
@hoppel
Es ist schon klar, dass trotz Widerspruch gekündigt werden kann wie vorgesehen. Der Arbeitgeber wusste aber nach unserem Widerspruch noch nicht, wie er weiter verfahren werde. Man wollte uns über das weitere Vorgehen auf dem Laufenden halten, wir haben aber keine Info mehr erhalten. Der hatte ernsthaft mit unserer Zustimmung gerechnet. Wäre die Kündigung rausgegangen hätte der Kollege sich aber bei mir gemeldet.
Erstellt am 11.08.2014 um 15:56 Uhr von blackjack
Vielleicht will er abwarten bis der Kollege wieder anwesend ist.
Solange er die Frist zur Kündigung einhält, kann er sich noch Zeit lassen.
Beim Widerspruch muß er sich die Zustimmung ja ersetzen lassen.
Erstellt am 11.08.2014 um 16:25 Uhr von Pjöööng
Zitat (blackjack):
"Beim Widerspruch muß er sich die Zustimmung ja ersetzen lassen."
Sicher?
Erstellt am 11.08.2014 um 16:46 Uhr von blackjack
Erstellt am 11.08.2014 um 17:14 Uhr von Niemand
Wenn der Kollege länger als 6 Wochen krank war muss der AG nun erst mal ein BEM durchführen. Erst dann kann ja auch erst beurteilt werden ob eine Aussicht besteht, daß der Kollege wieder voll arbeiten kann. Des weiteren ist auch zu klären ob der Kollege auf Grund der Krankheit einen Antrag auf Anrekennung einer Schwerbehinderung gestellt hat. Dann müsste der AG erst mal einen Antrag auf Kündigungszustimmung beim Integrationsamt einholen. Ich denke aber, daß der AG nach dem Versuch der Eingliederung die Anhöhrung bei deren Sceitern erneut einholon müsste.
Gruß Niemand