Kündigung;ordnungsgemäßer Widerspruch des BR - gibt evtl. Muster für ordnungsgemäße Betriebsrats-Widersprüche?
Guten Tag,
unserem Betriebsrat liegt eine Anhörung zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit beigelegtem Entwurfsschreiben der Kündigung an die betreffende Person vor. Die Kündigung wird wie folgt begründet: "die ........ hat entschieden, ihre Projektarbeit in einem Maße zu reduzieren, dass die Akquisition von bzw. Beteiligung an Forschungsprojekten keinen solchen administrativen Aufwand verursacht, der eine separate Stelle "Mitarbeiter Projekte" erfordert. Die Stelle "Mitarbeiter Projekte" ist ab 2008 nicht mehr vorhanden (Laut Aufsichtsratsbeschluss aus dem Stellenplan gestrichen). Aus diesem Grunde müssen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum 31.03.2008, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin kündigen. Ihre Beschäftigung auf einer anderen Stelle ist leider nicht möglich, da keine andere Stelle frei ist."
Der Betriebsrat hatte daraufhin eine außerordentliche BR-Sitzung einberufen und beschlossen, in Widerspruch zu gehen. Nur sind wir sehr unsicher, wie wir einen ordnungsgemäßen Widerspruch formulieren sollen, der im Sinne des Arbeitnehmers ist. Gründe haben wir insoweit, dass sich diese Stelle zum größten Teil selbstfinanziert hat durch Fördermittel, andere Stellen im Unternehmen frei geworden sind und die betreffende Person bei der Auswahl für diese Stellen nicht berücksichtigt wurde, unabhängig davon, ob sie geeignet ist oder nicht, sie hätte zumindest die Möglichkeit bekommen müssen.
Wir wären wirklich für eine Hilfestellung sehr dankbar, da wir bis Donnerstag die Stellungnahme abgeben müssen. Vielleicht können Sie uns auch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht empfehlen, der uns jetzt so kurzfristig noch helfen kann. Oder es gibt evtl. Muster für ordnungsgemäße Betriebsrats-Widersprüche. Vielen Dank!
Manuela Döring stellv. BR-Vorsitzende
Community-Antworten (1)
17.12.2007 um 14:26 Uhr
Zunächst müßt ihr schreiben, auf welche der Widerspruchsgründe nach § 102 (3) ihr euch bezieht.
Dann nennt ihr genau die Gründe, die konkret gegen die Begründung des AGs sprechen. Dabei müßt ihr dann aber die Gründe auch genau bezeichnen, z.B. welche Stellen durch den AN besetzt werden können, oder dass (sofern möglich) keine Sozialauswahl stattgefunden hat, oder oder oder......
Gegen die anderen Gründe, die nicht im 102 abgedeckt sind, könnt ihr im Anschluss an den Widerspruch noch Bedenken äüßern. (z.B. Finanzierung der Stelle, Ungerechtfertigtheit der sachlichen Entscheidung im UN, .....)
Schreibt alles rein, was euch einfällt. Die Kündigung kann der AG trotzdem durchführen, aber alles was ihr in euren Widerspruch reinschreibt, kann dem AN im Kündigungsschutzverfahren nützlich sein.
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