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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anhörung Kündigung - nach 2 Monaten erst das Kündigungsschreiben ohne erneute Anhörung des BR?

W
WorkersCouncil
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Liebe Kolleginnen und Kollegen,

folgende Situation:

Am 22.09.09 haben wir im BR eine Anhörung zu einer beabsichtigten Kündigung erhalten.

Begründung war das dieser Arbeitnehmer zu hohe Fehltage hat.

Wir haben dieser Anhörung wiedersprochen, da der Kollege bereit war eine Wiedereingliederung zu machen.

Diese hat er dann auch am 28.09.09 begonnen.

Die Wiedereingliederung dauerte 6 Wochen.

Danach hat er wieder ganz normal gearbeitet an seinem alten Arbeitsplatz.

Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kollege auch schriftlich keine Kündigung erhalten.

Nun ist dieser Kollege seit dem 02.12.09 arbeitsunfähig und am Freitag den 11.12.09 rief der Kollege mich an, dass er seine Kündigung schriftlich erhalten hat.

Meine Frage ist nun, kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter nach so einem langen Zeitraum kündigungen ohne das wir eine erneute Anhörung dazu erhalten?

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Community-Antworten (7)

T
TROISDORFER

14.12.2009 um 13:10 Uhr

Der Kollege sollte schnellstmöglich zum Anwalt und die Kündigungsschutzklage einreichen ... Als Betriebsrat könnt ihr ihn jetzt erstmal nicht helfen . Mfg Troisdorfer

W
WorkersCouncil

14.12.2009 um 13:27 Uhr

Hallo Troisdorfer,

danke für die Info, beim Anwalt sitzt er gerade.

Aber meine Frage ist ja, kann der AG nach so langer Zeit die Kündigung aussprechen ohne den BR ernuet anzuhören?

E
Erwin

14.12.2009 um 14:34 Uhr

@WorkersCouncil

Entscheidende Fakten fehlen leider:

Zu welchem Datum sollte die Kündigung des AN erfolgen in dem Vorgang welcher der BR gem. § 102 erhalten hatte? Welches Datum/ Grund ist nun in der Kündigung angegeben?

Sind also die beiden Vorgänge wirklich voll auch inhaltlich denkungsgleich??

Weiter, wenn der AN beim Anwalt sitzt sollte er diese Frage doch einfach gleich dem Anwalt stellen.

W
WorkersCouncil

14.12.2009 um 14:48 Uhr

Hallo Erwin,

der Kollege sollte in der Anhörung vom 22.09.09 Frisgerecht mit einer Kündigungsfrist von 7 Monaten zum 30.04.2010 gekündigt werden.

In dem Kündiggungsschreiben was der Kollege nun am 11.12.09 erhalten hat, war die Anhörung vom 22.09.09 mit enthalten und der angegebenen Kündigungsfrist zum 30.04.2010. In dem Kündigungsschreiben selbst ist aber nun eine Kündigung zum 30.06.2010 vorgesehen.

E
Erwin

14.12.2009 um 15:03 Uhr

@WorkersCouncil

In dem Kündiggungsschreiben was der Kollege nun am 11.12.09 erhalten hat, war die Anhörung vom 22.09.09 mit enthalten und der angegebenen Kündigungsfrist zum 30.04.2010. In dem Kündigungsschreiben selbst ist aber nun eine Kündigung zum 30.06.2010 vorgesehen

Das mit dem 30.06.2010 dürfte den Anwalt erfreuen, denn dadurch, dass der AG die dem BR vorgelegt Kündigung zu dem angegebenen Termin nicht ausgesprochen hat, dürfte so zu sehen sein, dass der AG von seiner Kündigungsabsicht abgesehen hat. Somit hätte er da erneute Kündigungsbegehren dem BR erneut gem. § 102 zur MB vorlegen müssen.

D
DonJohnson

14.12.2009 um 15:34 Uhr

@all Nun, diese Sache birgt ja einige Probleme und/oder Fehler des AG.

Wie es sich anhörte, sollte dem Kollegen Krankheitsbedingt gekündigt werden. Der AG befürchtete eine negative Gesundheitsprognose. Anscheinend hat der BR hier sehr sauber gearbeitet (bis auf vielleicht, dass der Kollege seiner Zeit anscheinend nciht mit einbezogen wurde. So hört es sich für mich zumindest an). Weiterhin würde ich unterstellen, dass die Argumente den AG "berührt" haben und er von seinem Vorhaben Abstand genommen hat. Erst nach erneuter Erkrankung (kleiches Krankheitsbild? Liegt es vielleicht am Arbeitsplatz?) möchte der AG diese Kündigung jetzt durchsetzen. 1. Fehler: keine erneute Anhörung des Gremiums. 2. Fehler: Falsche Kündigungsfrist berechnet. Das letztere ist aber nciht wirklich erheblich. Der erste ist aber interessant. Hier wäre es IMHO ratsam, dass der BR nciht weiter mit dem AG über den Fall redet. Der MA sollte aber über alles bescheid wissen (ist auch wohl so).

Wie Erwin schon sagte, sollte sich der Anwalt des AN freuen ob dieser Tatsache...

Anwalt und Gremium können dem Kollegen vermutlich sehr gut gemeinsam helfen ;-)

W
WorkersCouncil

15.12.2009 um 11:19 Uhr

erstmal vielen dank für die Antworten tips und anregungen.

Werde heute noch versuchen mit dem Anwalt von dem Kollegen in Kontakt zu treten. Werde euch dann weiter berichten wie es weiter geht.

Übrigens Stehen wir als BR die ganze Zeit mit dem Kollegen in kontakt, da er sehr stark Psychisch angeschlagen ist. Er hatte auch schon eine Kur hinter sich und nach der Kur kam eben halt die Wiedereingliederung.

Die Psychischen Erkrangungen nehmen immer mehr zu, solangsam wäre es gut, wenn es Seminare geben würde, die sich mit solchen Psychischen Problemem befassen.

Denn solch einen Kollegen zu unterstützen ist manchmal nicht einfach, jenachdem wie Stark seine Psyche angegriffen ist.

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