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Interne Stellenausschreibung

H
Horizont
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

welche rechtlichen Schritte können wir unternehmen, wenn die Geschäftsführung externe Bewerber einstellt ohne dass eine interne Stellenausschreibung vorgelegen hat?

Wegen der fehlenden internen Stellenausschreibung hatte der Betriebsrat der Einstellung nicht zugestimmt. Was können wir unternehmen, wenn der Bewerber dennoch eingestellt wird?

Danke für Eure Ratschläge.

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Community-Antworten (3)

P
Pickel

07.10.2015 um 19:15 Uhr

Habt ihr eine solche denn im Vorfeld überhaupt gefordert?

Wenn ja, dann könnt ihr den AG bei Androhung von Zwangsgeld gerichtlich auffordern, die Beschäftigung rückgängig zu machen.

G
Globus

07.10.2015 um 20:19 Uhr

Naja, habt ihr die interne Stellenausschreibung denn von AG verlangt?

Also was kann der AG machen? Die Maßnahme vorläufig durchführen und eure Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen - leider ist das in der Regel nicht soooooo schwierig... und ich möchte mal den Anwalt sehen, der euch da rechtlich vertritt...

Nachtrag: mal unter uns Pastorentöchtern... was genau bringt das und was könnt ihr gewinnen...?

G
gironimo

07.10.2015 um 20:51 Uhr

Wie bereits meine Vorredner sagten: Der BR muss erst einmal verlangt haben, dass diese Ausschreibungen erfolgen (§ 93 BetrVG). Ist dies geschehen und stellt der AG trotz des Widerspruchs nach § 99 Abs. 2 Nr 5 BetrVG ein, ohne das Gericht angerufen zu haben, muss der BR - wenn er als ernst zu nehmender Interessenvertreter angesehen werden will Wohl oder Übel vom § 101 BetrVG gebrauch machen. Einstellungen sind Tagesgeschäft - wenn es da schon nicht funktioniert......

Ich gehe natürlich davon aus, dass Ihr das Problem schon einmal mit dem AG besprochen habt und dieser sich uneinsichtigt gezeigt hat.

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