Projektbezogene Arbeitsverträge
Bei einem projektbezogenen zeitlich begrenzten Arbeitsverhältnis muss das Projekt detailiert beschrieben werden. Meine Frage hierzu lautet.... Auch dem BR gegenüber??? Und zweitens... Kann ein zeitlich begrenzter projektbezogener Arbeitsvertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umschlagen? Und wenn ja.... was kann die Ursache dafür sein?
Community-Antworten (2)
07.10.2015 um 15:38 Uhr
Hallo Winny,
gilt bei Euch ein TV? Wenn ja,muß der AG im Rahmen des §99 Abs.1 BetrVG dem BR gegenüber auf jeden Fall eine aussagefähige Tätigkeitsbeschreibung liefern,damit Ihr die Richtigkeit der Eingruppierung beurteilen könnt. Meiner Auffassung nach hat der BR nach §80 Abs1 Nr1 eventuell iVm §92 BetrVG einen entsprechenden Auskunftsanspruch. Wenn ein "begrenzter projektbezogener Arbeitsvertrag" in ein unbefristetes Arbeits- verhältnis umgewandelt werden soll,ist der BR gem. §99 BetrVG erneut zu beteiligen.
07.10.2015 um 15:54 Uhr
Zitat (Winny): "Bei einem projektbezogenen zeitlich begrenzten Arbeitsverhältnis muss das Projekt detailiert beschrieben werden."
Sehe ich nicht so. Meines Erachtens würde z.B. reichen "Herr XY wird eingestellt als Krisenmanager Flughafenbau. Das Arbeitsverhältnis ist mit Sachgrund befristet für die Dauer der Bauphase des Flughafens Willy Brandt. Es endet mit der uneingeschränkten Inbetriebnahme des Hauptstadtflughafens. Der Arbeitgeber wird den Arbeitnehmer gemäß § 15(2) TzBfG hierüber in Kenntnis setzen."
"Umschlagen"? Du meinst, ob z.B. durch den Fortfall des Projektes (im obigen Falle also z.B. die Sprengung der Ruinen) ein unbefrsitetes Arbeitsverhältnis entstehen kann. Bei der Überprüfung der Wirksamkeit der Befristung ist immer auf den Tag der Befristungsabrede (Vertragsschluss) abzuzielen. Wenn zu dem Zeitpunkt eine wirksame Befrsitung ausgesprochen wurde, dann bleibt diese Befristung wirksam.
Ausnahme hier wäre allenfalls wenn das Projekt endet und der Arbeitgeber versäumt, den Arbeitnehmer hierüber in Kenntnis zu setzen.
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